Laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes Aschaffenburg vom 31.03.2025 sind bei der staatlichen Bauaufsicht im vergangenen Jahr 2024 insgesamt 826 Bauanträge eingegangen.
Unter den Bauanträgen waren 58 Sonderbauten, die auch für die Feuerwehr von einer besonderen Relevanz sind. Sonderbauten sind Gebäude und bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung, wie z.B. größere Industriebauten und sonstige größere relevante Bauten, wie zum Beispiel Tageseinrichtungen, größere Gaststätten und Hotels oder Wohnheime. Insgesamt benennt die Bayer. Bauordnung 21 Sonderbautatbestände, die eine umfassende baurechtlichen Prüfung erfordern. Hinzu kommen noch die Bauanträge zu Sonderbauten innerhalb der Stadt Alzenau. Die Stadt Alzenau nimmt als einzige Kommune im Landkreis die staatliche Aufgabe der Bauaufsicht selbst wahr.
Der Kreisbrandrat vertritt im Zuge der Prüfung des Brandschutzes bei allen Bauanträgen zu Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen und Gebäuden der Gebäudeklasse 5 die Interessen der Feuerwehren. Der Kreisbrandrat erstellt hierzu zu den Belangen des abwehrenden Brandschutzes unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr eine Stellungnahme, insbesondere zu Bereichen:
- Schadens- und Gefahrenabwehr- sowie Rettungsmaßnahmen,
- Löschwasserversorgung und Einrichtungen zur Löschwasserversorgung,
- Lage und Anordnung von Löschwasser-Rückhalteanlagen,
- Zugänglichkeit der Grundstücke und baulichen Anlagen für die Feuerwehr
- Zufahrten, Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
- Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen,
- Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung (wie Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen) und für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden
- Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung (wie Brandmeldeanlagen) und für die Alarmierung im Brandfall (Alarmierungseinrichtungen) und
- betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren (Brandschutzordnung, Brandschutzübungen).
Zusätzlich kommen noch angeforderte Stellungnahmen zu Abweichungsanträgen von Brandschutzvorschriften im Zuge der Baugenehmigung von Regelbauten und Stellungnahmen zu geplanten Änderungen der gemeindlichen Flächennutzungspläne und die Aufstellung und Änderung von gemeindlichen Bebauungsplänen hinzu.
Alle diese Stellungnahmen sollen einen schnellen Einsatz der Feuerwehr, insbesondere zur Rettung und Brandbekämpfung, ermöglichen und sind bei der Erstellung von Bescheinigungen und Genehmigungen in den jeweiligen Verfahren zu würdigen.
Kreisbrandrat Frank Wissel wird bei der Erstellung der Stellungnahmen und bei der Beratungen und der Umsetzung der die Feuerwehr betreffenden Brandschutzeinrichtungen in Gebäuden und baulichen Anlagen von Frau Nathalie Germann, als Mitarbeiterin der Brandschutzdienststelle, unterstützt.
Frau Germann ist Architektin und ehrenamtlich Wehrführerin der FF Lützelbach im Odenwaldkreis – von daher kennt sie die baurechtlichen Seiten und den Blick von Seiten der Feuerwehr.