In letzter Zeit erreichen uns vermehrt dramatische Meldungen von Bränden in Feuerwehrhäusern. Auch Feuerwehren in unserem Landkreis wurden schon von solchen schrecklichen Ereignissen heimgesucht.
Uns liegt der Brandschutz in den Feuerwehrhäusern, als Teil der kritischen Infrastruktur unserer Gemeinden, besonders am Herzen.
Nachfolgend geben wir gerne zwei interessante Veröffentlichungen zu diesem Thema weiter und bitten alle Feuerwehren mit ihren Kommunen sich intensiv mit dem Brandschutz ihres Feuerwehrhauses, insbesondere bei der Brandverhütung und der Brandfrüherkennung, auseinanderzusetzen.
Schadenprisma – Feuer bei 112!
Download: Schadenprisma_-_Brandschutz_in_Feuerwehrhäusern.pdf
Handlungsempfehlung des LFV SH zum Brandschutz in Feuerwehrhäusern
Download: LFV_SH_-_Brandschutz_in_Feuerwehrhäusern.pdf
Hinweis zu den auf Seite 6 unter Pkt. 4 getroffenen bauordnungsrechtlichen Aussagen des LFV SH zur Einordnung eines Feuerwehrhauses als Garage:
Diese Aussagen sind nach unserer Auffassung grundsätzlich in ähnlicher Form auf Bayern zu übertragen.
2015 hat die Oberste Bayerische Baubehörde in einem uns vorliegenden Schreiben veröffentlicht, dass für die Einordnung als Garage (Art. 2 Abs. 8 Satz 2 BayBO) oder Werkraum (Art. 2 Abs. 8 Satz 3 BayBO) maßgeblich ist, wo der Schwerpunkt der Nutzung insgesamt liegt. Demnach ist ein Feuerwehrhaus mit Fahrzeughalle nur dann als Garage einzuordnen, wenn es ausschließlich oder ganz überwiegend dem Zweck dient, Fahrzeuge darin abzustellen. In den überwiegenden Fällen dienen Fahrzeughallen in Feuerwehrhäusern jedoch nicht nur dem Abstellen von Fahrzeugen, sondern auch der Durchführung von Arbeitsvorgängen, wie z. B. Reinigung, Wartung, Reparatur, Bestückung der Fahrzeuge u. ä. und der Durchführung von Übungen). Aufgrund dessen wird der Schwerpunkt der Nutzung im Regelfall nicht beim Abstellen von Kraftfahrzeugen liegen, so dass Art. 2 Abs. 8 BayBO nicht einschlägig ist.
BayBO Art. 2 Abs. 8: 1Stellplätze sind Flächen, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche dienen. 2Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. 3Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- und Lagerräume für Kraftfahrzeuge sind keine Stellplätze oder Garagen.
Die Dienstversammlung der Kommandanten des Landkreises Aschaffenburg mit Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes findet am Freitag, 06.06.2025 um 19.00 Uhr in der Turnhalle des TV Blankenbach statt.
Bitte den Termin vormerken - die offizielle Einladung folgt.
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Feuerwehrvereins Hohl am Samstag, den 22.03.2025, konnten neben den Berichten der Vorstandschaft unter anderem auch langjährige Mitglieder geehrt werden.
Natascha Herbert ist seit 25 Jahren aktiv, konnte jedoch leider nicht an der Versammlung teilnehmen. Doris Waldschmitt, Konny Wissel und Uwe Waldschmitt sind seit 40 Jahren Mitglied im Feuerwehrverein. Beachtliche 65 Jahre ist bereits Herbert Reuter in der Hohler Feuerwehr.
Die Vorstandschaft sprach ihren herzlichen Dank für die langjährige Treue und vor allem für das Herzblut und die Tatkraft, die alle Geehrten in diesen vielen Jahren in die Vereinsarbeit investiert haben.
Der Feuerwehrverein Hohl ist einer von den vier Feuerwehrvereine, der vier vormals organisatorisch selbstständigen Freiwilligen Feuerwehren in den Mömbriser Ortsteilen Gunzenbach, Hohl, Reichenbach und Rothengrund, die sich zur Freiwilligen Feuerwehr Mömbris-Hutzelgund zusammengeschlossen haben. Die vier Feuerwehrvereine erhielten mit dem Zusammenschluss die Zusage, dass sie auch nach dem Zusammenschluss ihre Feuerwehrvereinsarbeit in ihren Ortsteilen selbständig weiterführen können.
Der Feuerwehrverein in Hohl kann den Aufenthaltsraum mit der Terrasse und die dazugehörenden Nebenräume ihres bisherigen Feuerwehrhauses in Hohl auch zukünftig als ihr Vereinsdomizil nutzen. Die bisherige Fahrzeughalle der Hohler Feuerwehr soll nach der Fertigstellung des neuen gemeinsamen Feuerwehrhauses im Gewerbegebiet Hutzelgrund für die Lagerung von überörtlichem Feuerwehr- und Katastrophenschutzmaterial vom Landkreis genutzt werden.
Das neue gemeinsame Feuerwehrhaus, das bisher in den genehmigten Planunterlagen und in Zeichnungen als Vision für die Aktiven besteht, nimmt mit dem erfolgten Baubeginn jetzt so richtig Fahrt auf. Auf dem Bauplatz sind für alle sichtbar die ersten beauftragten Firmen tätig und ein offizieller „Erster Spatenstich“ ist in der Planung.
(Quelle und Bilder FwV Hohl; Planskizze Fa. KPlan)

Die First Responder Einheit der Freiw. Feuerwehr Wiesen bildet sich regelmäßig fort und trifft sich für die Aus- und Fortbildung mindestens einmal im Monat.
Im Monat März wurde gemeinsam praktisch an einem Fallbeispiel „Trauma nach Fahrradsturz“ geübt.
Die Feuerwehrsanitätern übten hierbei u.a.
- Auffinden der verletzten Person
- Einschätzen der ersten Lage inkl. Rückmeldung an die Leitstelle
- Anamnese und Erheben der Vitalparameter
- patientenschonende Lagerung
- sicherer Umgang mit der Schaufeltrage
- Einsatzdokumentation
In der gemeinsamen Nachbesprechung wurde konstruktiv Feedback über die jeweilige Vorgehensweise gegeben und Verbesserungspotential besprochen.
Wer an einer Mitarbeit bei einer First Responder Einheit seiner örtlichen Feuerwehr interessiert ist, kann sich gerne mit seinen Fragen an seine Feuerwehr wenden.
(Quelle und Bilder FF Wiesen)


Die Wagen wurden auf dem Schienenweg bis zur Übergabestelle bei der Firma Pulcra-Chemicals GmbH nach Geretsried transportiert und dort auf einen Schwerlasttransporter geladen, um ihre letzten Kilometer bis ins Schulgelände zu fahren. Über die LKW-eigene Rampe und eingebaute Winde wurden die Waggons auf die Bahnübungsanlage aufgegleist.
Eingesetzt werden die Personenwagen in der Ausbildung von Führungskräften und Ausbildern der Feuerwehren mit Eisenbahnstrecken im Schutzbereich, um rechtliche, organisatorische und taktische Grundsätze im Eisenbahnbetrieb bzw. bei Unfällen kennenzulernen und zu trainieren.
Die Wagen werden in möglichst realistischen Unfallszenarien auf der Gleisanlage rangiert. So können Führungskräfte der Feuerwehr Vorgehensweise und Abläufe zur technischen Rettung und Brandbekämpfungen trainieren.
(Quelle SFS Geretried, Bildquelle Bild 1 Privat rtz, Bild 2 – 7 SFSG)








Am 24.03.2025 wurden gegen 18:25 Uhr von der Leitstelle die Freiwilligen Feuerwehren Waldaschaff und Bessenbach zu einem brennenden PKW auf die Bundesautobahn A 3 bei Kilometer 229 in Fahrtrichtung Würzburg zwischen der Kauppenbrücke und der Anschlussstelle Weibersbrunn alarmiert.
Bereits auf der Anfahrt konnten die Einsatzkräfte eine weitsichtbare Rauchentwicklung wahrnehmen. Vor Ort angekommen stand der PKW fast komplett in Brand.
Umgehend wurde die Brandbekämpfung eines Trupps unter Atemschutz eingeleitet und parallel dazu der Anhänger am PKW, welcher noch nicht beschädigt war, vom Fahrzeug gelöst und zurückgeschoben, um diesen vom Feuer zu schützen.
Der Fahrer und sein Mitfahrer bleiben bei ihrem Fahrzeugbrand unverletzt.
Nachdem das Feuer gelöscht war und das Fahrzeug geborgen war wurde von der Feuerwehr noch abschließend die Fahrbahn gereinigt.
Für die Löscharbeiten war die Autobahn für etwa 45 Minuten voll gesperrt, bis der linke und mittlere Fahrstreifen freigegeben werden konnten.
Kurz nach 20 Uhr war der Einsatz für die Feuerwehren beendet.
(Quelle und Bilder FF Waldaschaff)



Wegen der aktuellen Vegetations- und Waldbrandgefahr ordnet die Regierung von Unterfranken als vorbeugende Maßnahme der allgemeinen Gefahrenabwehr im Einvernehmen mit dem regionalen Wald brandbeauftragten der Bayerischen Staatsforstverwaltung für Unterfranken ab 29. März 2025 vor sorglich bis auf weiteres den Einsatz eines Schnellen Einsatzflugzeugs (SEF) der Luftrettungsstaffel Bayern an.
Das SEF steht auf dem Flugplatz Giebelstadt in der Zeit von 08.00 Uhr bis Sonnenuntergang auf Anforderung hin zur Verfügung (Vorlaufzeit: 20 Minuten). Die Anforderung ist von den Feuerwehren über ihre Integrierte Leitstelle Bayer. Untermain an die Integrierte Leitstelle Würzburg (Tel.: 0931 / 5 1919) zu richten.
Das SEF dient insbesondere der Erkundung unklarer Meldungen von Flächen- und Waldbränden und der Unterstützung bei der Führung der mit der Bekämpfung dieser Brände beauftragten Einheiten. Es steht überdies auch für Erkundungs-, Aufklärungs- und Dokumentationsaufgaben aller BOS auf Anforderung zur Verfügung.
Das SEF trägt den Funkrufnamen "Kater Unterfranken 15/5" und ist im Digitalfunk auf der Gruppe Katastrophenschutz Unterfranken (KATS_UFR) zu erreichen.
Die Regierung von Unterfranken trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz einschließlich der Einsätze des schnellen Einsatzflugzeuges aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds; die Luftrettungsstaffel Bayern trägt die Vorhaltekosten.

Die Kreisbrandinspektion und der Kreisfeuerwehrverband laden gemeinsam mit dem Landratsamt zur Vorführung eines Hochwasser-Schutzsystems aus Hochwasserbarrieren vom Typ Proteco ein.
Termin: Montag, 28.04.2025 ab 15.00 Uhr
Ort: Feuerwehrhaus in Kahl
Es kommt hierzu die Firma Mahr Feuerwehrbedarf aus Würzburg zur Vorführung des Systems.
Es ergeht herzliche Einladung an alle Feuerwehren.
Ebenso werden alle Landkreisgemeinden von Seiten des Landratsamtes zu diesem Termin eingeladen, da einige Gemeinden aus dem Landkreis darum gebeten hatten, dass ein gemeinsamer Vorführtermin organisiert wird.
Download einer Beschreibung_des_Hochwasserschutzsystems.pdf

Die Deutschen Feuerwehr-Zeitung, Ausgabe 04/2025 kann hier heruntergeladen werden:
Deutsche_Feuerwehrzeitung_Ausgabe_04-2025.pdf