Die bayerischen Feuerwehren sollen zukunftsfähig gemacht werden – das ist ein Herzensanliegen der Bayerischen Staatsregierung.
Dafür soll das Bayerische Feuerwehrgesetz geändert werden. Am 10.12.2024 wurde der Änderungsvorschlag im Ministerrat beraten und die Einleitung der Verbändeanhörung zu den geplanten Änderungen beschlossen.
Mit dem Gesetzentwurf wird unter anderem eine Anhebung der Altersgrenze beim ehrenamtlichen Feuerwehrdienst bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter (derzeit 67 Jahre) vorgeschlagen. Hierdurch erweitert sich der Kreis der aktiven Feuerwehrleute und dies unterstützt so die Gemeinden bei ihrer Aufgabe. Die Änderung ist dringend erforderlich, weil die bisherige Regelung, die das Ende des aktiven Feuerwehrdienstes mit 65 Jahren vorsieht, nicht mehr zeitgemäß ist. Viele Kameradinnen und Kameraden sind auch in höherem Alter gesundheitlich fit und möchten sich weiterhin aktiv bei ihren Feuerwehren einbringen.
Außerdem soll im Einzelfall eine Verlängerung der aktiven Dienstzeit um jeweils bis zu drei Jahre möglich sein. Dies soll dann auch mehrfach möglich sein.
Ein weiterer zentraler Punkt der Änderungen betrifft die Führungspositionen innerhalb der Feuerwehren. Die bisherige Wartezeit von vier Jahren für die Wahl zum Kommandanten soll entfallen, um auch jungen Kameradinnen und Kameraden die Möglichkeit zu geben, das Vertrauen und die Zustimmung der Mannschaft zu gewinnen.
Darüber hinaus soll die Arbeit von Ausbildern für Feuerwehrleute künftig mit einer Aufwandsentschädigung gewürdigt werden. Und schließlich sollen Gemeinden in Zukunft bei Fehlalarmierungen durch sogenannten „e-Call“ – ein automatisches Notrufsystem in Kraftfahrzeugen – Kostenersatz verlangen können.
Staatsminister Joachim Herrmann und Staatssekretär Sandor Kirchner sind überzeugt davon, dass sie mit den beschriebenen Änderungen die Feuerwehren fit für die Zukunft machen und damit nachhaltig das wertvolle ehrenamtliche Engagement stärken und sichern.
In der nun stattfindenden Verbandsanhörung haben die Verbände, z.B. der Bayer. Gemeindetag, der Bayer. Städtetag, der Bayer. Landkreistag, der Bayer. Feuerwehrverband usw., die Möglichkeit ihre Meinung zur geplanten Gesetzesänderung einzubringen.
Der Kreisfeuerwehrverband Aschaffenburg wird sich die geplanten Änderungen und Ergänzungen sehr genau ansehen und sich über seine Verbandstrukturen ebenfalls dazu in der Anhörung einbringen.
Die Anhebung der Altersgrenze für den Feuerwehrdienst auf 67 Jahre befürworten wir schon seit längerer Zeit. Ebenso plädieren wir schon seit geraumer Zeit für die Schaffung von Möglichkeiten einer weiteren eingeschränkten Verwendung über die gesetzliche Altersgrenze hinaus. Wenn der Wunsch für eine Dienstzeiterlängerung für bestimmte und leistbare Aufgaben besteht, dann muss dies aber für die jeweilige Feuerwehr und die dafür bereite Feuerwehrkraft sehr unbürokratisch umsetzbar sein.
Den Entfall der Wartezeit bis zu einer Wahl zum Kommandanten oder zum Stellvertretenden Kommandanten sieht der Kreisfeuerwehrverband Aschaffenburg als problematisch an. Es wäre damit zukünftig möglich, ein frisch aktives, 18-jähriges Feuerwehrmitglied, das noch ganz am Anfang seiner aktiven Feuerwehrtätigkeit steht, zum Kommandanten zu wählen. Er oder sie wären im Einsatzfall kraft Gesetzes zunächst immer auch der Einsatzleiter! Wir glauben, dass es weiterhin notwendig ist, in einer angemessenen Wartezeit sich aus- und fortzubilden und Erfahrungen zu sammeln, um das aktive Feuerwehrmitglied als Kommandant oder als Stellvertreter vor einer Überforderung zu schützen.
