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Informationsschreiben zu den bisher geplanten Ausbildungen/Lehrgängen im Landkreis Aschaffenburg in 2025

Anbei zum Herunterladen ein Informationsschreiben mit einer Auflistung der bisher geplanten Ausbildungen/Lehrgängen in unserem Landkreis im Jahr 2025.

Wir hoffen, dass wir wieder den Bedarf an Aus- und Fortbildungen abdecken und dass wir für die Fortbildung interessente Themen gefunden haben, die bei unseren Feuerwehrkameraden/innen gut ankommen.

Bei einigen Lehrgängen und Ausbildungen fehlen noch die Termine – diese werden wir so schnell wie möglich nachreichen bzw. zu den einzelnen Ausbildungen auch noch konkrete Einladungsschreiben mit Hinweisen für die Lehrgangsteilnehmer verschicken.

Die Kreisbrandinsepktion und der Kreisfeuerwehrverband Aschaffenburg würden sich wünschen, dass alle angebotenen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen wieder gut gebucht und besucht werden.

Download:
Informationsschreiben_geplante_Aus_-_und__Fortbildungen_2025.pdf

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 13. Dezember 2024

Mainaschaff - Täuschend echte Feuerwehrübung sorgt für reale Alarmierung der Einsatzkräfte

Am Donnerstagabend (12.12.24) wurden die Freiwilligen Feuerwehren aus Mainaschaff und Kleinostheim um 19:53 Uhr zu einem Brandeinsatz (Alarmmeldung: Zimmerbrand – Person in Gefahr) in der Straße Am Heidenstock in Mainaschaff alarmiert. Auch Kreisbrandrat Frank Wissel und Kreisbrandmeister Marco Laske von der Kreisbrandinspektion machen sich unverzüglich auf den Weg zur Einsatzstelle.

Grund für die Alarmierung war ein Notruf, in dem Rauchentwicklung sowie Hilfeschreie gemeldet wurden. Die Leitstelle Bayerischer Untermain reagierte unverzüglich und alarmierte die Einsatzkräfte, die sofort zur Einsatzstelle ausrückten.

Noch auf der Anfahrt konnte jedoch eine Entwarnung gegeben werden: Es handelte sich um eine täuschend echte Übung der Freiwilligen Feuerwehr Mainaschaff. Die Rauchentwicklung war durch eine Nebelmaschine erzeugt worden, und die Hilfeschreie gehörten zu der geplanten Übungssituation.

Ein besonderer Dank gilt den aufmerksamen Notrufmeldenden, die durch ihre prompte Reaktion alles richtig gemacht haben: Den Notruf 112 gewählt, die Beobachtungen klar geschildert und damit eine schnelle Alarmierung der Einsatzkräfte ermöglicht. Kreisbrandrat Frank Wissel betonte: „Solches Engagement ist vorbildlich und zeigt, wie wichtig es ist, in einer Notsituation nicht zu zögern.“

Die Notrufmeldende hatten in dieser Situation absolut korrekt gehandelt – und auch wenn es sich diesmal um eine Übung handelte, zeigt ihr Verhalten, wie entscheidend schnell und klare Meldungen im Ernstfall sein können.

Kreisbrandrat Wissel lobte außerdem die professionelle Durchführung der Übung und betonte, wie realistische Einsätze ablaufen können und wie entscheidend die Reaktion aller umgesetzt – vom Notruf bis zum Einsatz – ist: „Die heutige Übung zeigt, dass wir gut vorbereitet sind.“

Die Freiwillige Feuerwehr Mainaschaff beendete die Übung erfolgreich und konnte wertvolle Erkenntnisse für den Ernstfall sammeln.

Fotos: Joachim Taupp, Benedikt Schlett

 

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Geschrieben von: KBM Markus Fischer
Veröffentlicht: 13. Dezember 2024

PKW-Brand in Schimborn

Am 09.12.2024 wurde gegen 19:30 Uhr der Integrierten Leitstelle Bayer. Untermain über den Notruf 112 ein brennender PKW in der Kahlgrundstraße im Mömbriser Ortsteil Schimborn gemeldet. Sofort wurde die örtlich zuständige Freiwillige Feuerwehr Schimborn alarmiert.

Vor Ort eingetroffen, fand die schnell ausgerückte Feuerwehr einen PKW, der im Motorraum brannte. Von einem Einsatztrupp unter Atemschutz konnte der Brand schnell unter Kontrolle gebracht werden.

(Quelle und Bilder FF Schimborn)
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Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 13. Dezember 2024

Kooperationsgemeinschaft zwischen BRK und Feuerwehr -- Bayerisches Rotes Kreuz und Freiwillige Feuerwehr Karlstein rücken ab Januar 2025 als Helfer vor Ort gemeinsam aus

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Anmerkung:

Auch in den Gemeinden Stockstadt und Sailauf besteht seit vielen Jahren eine enge Zusammenarbeit zwischen der Feuerwehr und dem Roten Kreuz. Hier arbeiten die Einsatzkräfte, die medizinisch ausgebildet sind, Hand in Hand, um im Ernstfall schnell Hilfe zu leisten. Gemeinsam rücken sie zu Notfalleinsätzen aus, um das therapiefreie Intervall für Betroffene so kurz wie möglich zu halten und so wertvolle Zeit zu gewinnen.

Geschrieben von: KBM Markus Fischer
Veröffentlicht: 12. Dezember 2024

Rauchmelder – Im Brandfall werden diese kleinen Geräte zum Lebensretter

„Rauchmelder retten leben und warnen frühzeitig vor der tödlichen Gefahr. Wenn der Melder alarmiert, bleiben bei einem Wohnungsbrand nur etwa 120 Sekunden Zeit, sich in Sicherheit zu bringen.“ (Forum Brandrauchprävention e.V.)

Warum einen Rauchwarnmelder?

Etwa 400 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch ein Feuer in den eigenen vier Wänden. Eine vergessene Kerze, Rauchen im Bett, Kurzschluss oder ein defektes Elektrogerät sind die häufigsten Ursachen. Nur selten kommen die Opfer dabei durch Verbrennungen ums Leben, zu 90 Prozent versterben sie an einer Rauchvergiftung. Bei einem Brand entsteht gefährlicher Rauch dieser enthält giftiges Kohlenmonoxid, das zu Bewusstlosigkeit und schließlich zum Tod führen kann. Besonders während des Schlafens besteht die größte Gefahr.

Sein lauter Signalton warnt Sie bei einem Brand. Dadurch gewinnen Sie wertvolle Zeit, um sich und andere Bewohner in Sicherheit zu bringen.

Anlässlich des diesjährigen Rauchmeldertages am 13. Dezember haben wir die wichtigsten Informationen rund um das Thema „Rauchmelder“ für Sie zusammengestellt:

Wo müssen Rauchmelder angebracht werden? 

Seit 2018 gilt in Bayern Rauchmelderpflicht. Dies bedeutet, dass in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in Fluren, die als Fluchtweg dienen, Rauchwarnmelder angebracht sein müssen. In Küche und Bad lösen herkömmliche Rauchwarnmelder durch den Wasserdampf häufig Fehlalarme aus – für die Küche kann stattdessen die Anbringung eines Hitzewarnmelders Sinn machen.

Was gibt es zu beachten?

Beim Kauf eines Rauchwarnmelders ist auf das CE-Zeichen zu achten, das am Rauchwarnmelder angebracht sein muss – im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Fachhandel Ihres Vertrauens. Um die Funktionalität Ihres Geräts sicherzustellen, ist ein jährlicher Check notwendig, den Sie einfach zuhause durchführen können. Hierfür sollte es an jedem Gerät einen Testknopf geben.

Was mache ich, wenn es brennt?

  • Tür zum Brandraum schließen
  • wählen Sie die Notrufnummer 112
  • informieren sie Nachbar, helfen sie älteren und beeinträchtigten Menschen und bringen sie sich und diese in Sicherheit
  • bei Verrauchung nicht in/durch verrauchte Räume/Treppenhaus laufen
  • bleiben sie in der Wohnung/im Zimmer schließen sie die Tür und dichten diese mit einem Tuch o.ä. ab
  • machen sie sich am Fenster bemerkbar

Nähere Informationen finden Sie auch unter www.rauchmelder-lebensretter.de

Text: Versicherungskammer Bayern / Katja Stenger, Leiterin FB 9

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(Foto: Deutscher Feuerwehrverband)

 

Geschrieben von: KBM Markus Fischer
Veröffentlicht: 12. Dezember 2024

Lange Nacht der Feuerwehr am 27. September 2025

Auch 2025 wird es wieder einen bayernweit einheitlichen Termin für die Lange Nacht der Feuerwehr im Rahmen der Feuerwehraktionswoche geben. Feuerwehren können sich ab ca. Februar wieder in gewohnter Weise über die Webseite des LFV Bayern zur Teilnahme an der bayernweiten Aktion am 27.09.2025 anmelden. Weitere Informationen folgen.

Hinweis: 2026 wird es keinen bayernweit einheitlichen Termin geben. Die nächste bayernweite Lange Nacht der Feuerwehr ist für 2027 vorgesehen.

Geschrieben von: KBR Frank Wissel
Veröffentlicht: 12. Dezember 2024

Das Bayerische Feuerwehrgesetz soll in verschiedenen Punkten geändert bzw. ergänzt werden

Die bayerischen Feuerwehren sollen zukunftsfähig gemacht werden – das ist ein Herzensanliegen der Bayerischen Staatsregierung.

Dafür soll das Bayerische Feuerwehrgesetz geändert werden.  Am 10.12.2024 wurde der Änderungsvorschlag im Ministerrat beraten und die Einleitung der Verbändeanhörung zu den geplanten Änderungen beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf wird unter anderem eine Anhebung der Altersgrenze beim ehrenamtlichen Feuerwehrdienst bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter (derzeit 67 Jahre) vorgeschlagen. Hierdurch erweitert sich der Kreis der aktiven Feuerwehrleute und dies unterstützt so die Gemeinden bei ihrer Aufgabe. Die Änderung ist dringend erforderlich, weil die bisherige Regelung, die das Ende des aktiven Feuerwehrdienstes mit 65 Jahren vorsieht, nicht mehr zeitgemäß ist. Viele Kameradinnen und Kameraden sind auch in höherem Alter gesundheitlich fit und möchten sich weiterhin aktiv bei ihren Feuerwehren einbringen.
Außerdem soll im Einzelfall eine Verlängerung der aktiven Dienstzeit um jeweils bis zu drei Jahre möglich sein. Dies soll dann auch mehrfach möglich sein.

Ein weiterer zentraler Punkt der Änderungen betrifft die Führungspositionen innerhalb der Feuerwehren. Die bisherige Wartezeit von vier Jahren für die Wahl zum Kommandanten soll entfallen, um auch jungen Kameradinnen und Kameraden die Möglichkeit zu geben, das Vertrauen und die Zustimmung der Mannschaft zu gewinnen.

Darüber hinaus soll die Arbeit von Ausbildern für Feuerwehrleute künftig mit einer Aufwandsentschädigung gewürdigt werden. Und schließlich sollen Gemeinden in Zukunft bei Fehlalarmierungen durch sogenannten „e-Call“ – ein automatisches Notrufsystem in Kraftfahrzeugen – Kostenersatz verlangen können.

Staatsminister Joachim Herrmann und Staatssekretär Sandor Kirchner sind überzeugt davon, dass sie mit den beschriebenen Änderungen die Feuerwehren fit für die Zukunft machen und damit nachhaltig das wertvolle ehrenamtliche Engagement stärken und sichern. 

In der nun stattfindenden Verbandsanhörung haben die Verbände, z.B. der Bayer. Gemeindetag, der Bayer. Städtetag, der Bayer. Landkreistag, der Bayer. Feuerwehrverband usw., die Möglichkeit ihre Meinung zur geplanten Gesetzesänderung einzubringen.

Der Kreisfeuerwehrverband Aschaffenburg wird sich die geplanten Änderungen und Ergänzungen sehr genau ansehen und sich über seine Verbandstrukturen ebenfalls dazu in der Anhörung einbringen.

Die Anhebung der Altersgrenze für den Feuerwehrdienst auf 67 Jahre befürworten wir schon seit längerer Zeit. Ebenso plädieren wir schon seit geraumer Zeit für die Schaffung von Möglichkeiten einer weiteren eingeschränkten Verwendung über die gesetzliche Altersgrenze hinaus. Wenn der Wunsch für eine Dienstzeiterlängerung für bestimmte und leistbare Aufgaben besteht, dann muss dies aber für die jeweilige Feuerwehr und die dafür bereite Feuerwehrkraft sehr unbürokratisch umsetzbar sein.

Den Entfall der Wartezeit bis zu einer Wahl zum Kommandanten oder zum Stellvertretenden Kommandanten sieht der Kreisfeuerwehrverband Aschaffenburg als problematisch an. Es wäre damit zukünftig möglich, ein frisch aktives, 18-jähriges Feuerwehrmitglied, das noch ganz am Anfang seiner aktiven Feuerwehrtätigkeit steht, zum Kommandanten zu wählen. Er oder sie wären im Einsatzfall kraft Gesetzes zunächst immer auch der Einsatzleiter! Wir glauben, dass es weiterhin notwendig ist, in einer angemessenen Wartezeit sich aus- und fortzubilden und Erfahrungen zu sammeln, um das aktive Feuerwehrmitglied als Kommandant oder als Stellvertreter vor einer Überforderung zu schützen.

Recht und Gesetz 1

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 11. Dezember 2024

Die Digitalfunkversorgung für die Tetra-Alarmierung wird sich Anfang 2025 in den Gebieten Großostheim, Glattbach, Johannesberg und Steinbach verbessern

Durch Umbauten an drei Standorten von Tetra-Basisstationen im Dezember 2024 und Januar 2025 müsste sich nach dem Abschluss der Arbeiten die Digitalfunkversorgung in den Gebieten Großostheim, Glattbach, Johannesberg und Steinbach insgesamt bessern und insbesondere auch die Alarmierung der Tetra-Pager verbessern.

Die Kreisbrandinspektion dankt allen Akteuren, die bei der Verbesserungen der bisherigen Situation in irgend einer Form behilflich waren.
Meldeempfänger digital

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 11. Dezember 2024

LFV Bayern - FEUERWEHRMITTWOCH eine Onlineschulung am 18. Dezember 2024 von 18:00 bis ca. 19:30 Uhr mit dem Thema "Einsatzstellenfotografie: Was Feuerwehren wissen sollten"

Welche Rolle spielen Fotos in der Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehren?
Wer darf was an Einsatzstellen fotografieren und was ist bei der Veröffentlichung von Einsatzstellenfotos zu beachten?

Diese und weitere Fragen rund um das Thema Einsatzstellenfotografie beantworten KBM Stephanie Bleuse und Dr. Marina Wieluch (LFV-Fachbereich 6 - Öffentlichkeitsarbeit).

Die Teilnahme am Onlineseminar ist kostenlos.

Jetzt anmelden: https://lfvbayern.idloom.events/feuerwehr-mittwoch-1224
 

Feuerwehr Mittwoch LFV

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 11. Dezember 2024

Die bisherige Geltungsdauer des Sonderförderprogramm Digitalfunk des Freistaates Bayern wurde zum 01.01.2025 verlängert

Das Sonderförderprogramm Digitalfunk des Freistaates Bayern war bisher bis zum 31.Dezember 2024 befristet. 
Mit einer Änderung wird das Sonderförderprogramm zum 01.01.2025 letztmalig bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Für die Vorlage der Verwendungsbestätigungen ist eine Frist bis 31. Dezember 2028 vorgesehen.

Das geänderte Sonderförderprogramm kann hier mit der geänderten Anlage 2 heruntergeladen werden:
Sonderförderprogramm_Digitalfunk_2025_mit_Anlage_2.pdf

Digitalfunk

Geschrieben von: Pressestelle
Veröffentlicht: 11. Dezember 2024

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