Der Kreisbrandrat hat nach dem Bayer. Feuerwehrgesetz das Landratsamt, die Gemeinden und die Feuerwehren in Fragen des Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes zu beraten und zu unterstützen.
Nach der Vollzugsbekanntmachung zum Bayer. Feuerwehrgesetz nimmt der Kreisbrandrat im Rahmen seiner beratenden und unterstützenden Funktion als Vertreter der Feuerwehren auch die Aufgaben der Brandschutzdienststelle wahr. Die Brandschutzdienststelle im Bereich des Feuerwehrwesens vertritt insoweit die Belange des abwehrenden Brandschutzes, insbesondere mit Stellungnahmen zu den Bereichen
- Schadens- und Gefahrenabwehr- sowie Rettungsmaßnahmen,
- Löschwasserversorgung und Einrichtungen zur Löschwasserversorgung,
- Lage und Anordnung von Löschwasser-Rückhalteanlagen,
- Zugänglichkeit der Grundstücke und baulichen Anlagen für die Feuerwehr sowie an Zufahrten, Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen,
- Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen,
- Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung (wie Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen) und für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden,
- Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung (wie Brandmeldeanlagen) und für die Alarmierung im Brandfall (Alarmierungseinrichtungen) und
- betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren (Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne).
Der Kreisbrandrat muss seine Aufgaben für den Bereich der Brandschutzdienststelle nicht alle zwingend persönlich wahrnehmen. Er kann hierzu zu seiner Unterstützung Mitglieder der Kreisbrandinspektion heranziehen oder auch Unterstützung durch eine hauptamtliche Mitarbeiterin oder Mitarbeiters des Landratsamtes erhalten.
Die Grundlage für die Arbeit einer hauptamtlichen Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters in der Brandschutzdienststelle im Feuerwehrwesen leitet sich aus den Aufgabenzuweisungen an den Kreisbrandrat im Feuerwehrrecht ab.
Nachdem der bisherige Mitarbeiter Herr BI Michael Bauecker das Landratsamt leider verlassen hat, besetzt Frau Nathalie Germann seit dem 01.07.2024 in unserem Landratsamt die Stelle für eine qualifizierte Mitarbeit in der Brandschutzdienststelle neu.
Beruflicher Werdegang:
- 2008 Abitur
- 2008 bis 2010 Gesellenbrief im Schreinerhandwerk
- 2010 bis 2017 Architekturstudium mit Abschluss Bachelor und Master
- Von 2017 bis 2024 Angestellte im Architekturbüro schneider+schumacher in Frankfurt im Bereich Bau- und Projektmanagement
- Seit 2021 eingetragene Architektin in der Architektenkammer Hessen (AKH)
- Seit 01.07.2024 Sachbearbeiterin in der Brandschutzdienststelle im Landratsamt Aschaffenburg
Werdegang im Feuerwehrwesen:
- Im Mai 1999 Beginn der Feuerwehrlaufbahn in der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Lützelbach / OT Lützel-Wiebelsbach
- Seit 2006 Mitglied in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Lützelbach / OT Lützel-Wiebelsbach
- Von 2018 bis 2023 stellvertretende Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Lützelbach / OT Lützel-Wiebelsbach
- Seit 2023 Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Lützelbach / OT Lützel-Wiebelsbach mit zurzeit 44 Einsatzkräften
- Seit Sommer 2021 Kreisausbilderin Atemschutz im Odenwaldkreis
- Seit 2024 Hauptbrandmeisterin (nach der hessischen Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung – HFDV)
Frau Germann wird insbesondere bei der Erstellung von Stellungnahmen der Feuerwehr in Baugenehmigungsverfahren und zur Bauleitplanung tätig und unterstützt bei der Aufschaltung und beim Betrieb von Brandmeldeanlagen und der Erstellung und Pflege der Feuerwehrpläne.
Die Kreisbrandinspektion, der Kreisfeuerwehrverband und die Feuerwehren im Landkreis freuen sich auf die Zusammenarbeit mit Frau Nathalie Germann und wünschen ihr viel Erfolg bei ihrer neuen Tätigkeit.
Frau Germann hat folgende Erreichbarkeiten:
Landratsamt Aschaffenburg
Fachbereich 53.2 Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz
Brandschutzdienststelle
Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg
Tel. 06021 / 394 – 7336
Mobil: 0160 / 962 923 07