

Die nachfolgende Pressemitteilung 154/2026 vom 23.07.2026 des Landratsamtes Aschaffenburg ist für die Kreisbrandinspektion Anlass auch die Feuerwehren darauf hinzuweisen, bei Pumpenüberprüfungen, Ausbildungen und Übungen in gleicher Weise auf die Entnahme von Wasser aus den fließenden Gewässern derzeit komplett zu verzichten. In einem Brandfall ist natürlich eine notwendige Löschwasserentnahme aus den dafür geeigneten fließenden Gewässern zur Brandbekämpfung auch mit dieser Allgemeinverfügung zulässig.
LRA AB Pressemitteilung 154/2026 vom 23.07.2026
Bis vorerst einschließlich den 31. August 2026 wird es untersagt, Wasser aus fließenden Gewässern zu entnehmen. Grund hierfür sind die anhaltende Trockenheit und die daraus resultierenden, niedrigen Wasserstände. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden. Je nach Beurteilung der Situation gegen Ende August wird die Allgemeinverfügung verlängert werden oder auslaufen.
Die vorübergehende Untersagung schränkt die sogenannten Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauche ein. Diese erlauben sonst auch ohne explizite Genehmigung durch das Landratsamt das Schöpfen mit Handgefäßen wie zum Beispiel Eimern oder Gießkannen. Nur wer eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamtes hat, darf entgegen dieses vorübergehenden Verbots auch weiterhin Wasser entnehmen.
Nach Einschätzung des Wasserwirtschaftsamts hat die lange Trockenheit in Verbindung mit den hohen Temperaturen in den letzten Wochen inzwischen deutliche, negative Auswirkungen auf die Grundwassersituation sowie auf den ökologischen Zustand der Bäche und Flüsse genommen. Besonders betroffen sind kleinere Gewässer - also Gewässer 2. und 3. Ordnung. Der Main ist als Gewässer 1. Ordnung vom Verbot ausgenommen.
Aus hydrologischer Sicht waren sowohl der Winter 2025/2026 als auch das Frühjahr 2026 deutlich zu trocken und zu warm, wodurch bereits bei Beginn der aktuellen, heißen und trockenen Sommerperiode ein Niederschlagsdefizit vorlag. Zieht man die Jahre von 1961 bis 1990 als Vergleichszeiträume heran, sind an den Niederschlags-Messstellen in der Region seit Ende April lediglich rund 30 bis 45 Prozent der mittleren Niederschlagssummen zu verzeichnen. Sie liegen teilweise sogar deutlich unterhalb der Niederschlagssummen der extremen Trockenjahre 1976 und 2003.
Aktuell befinden sich 80 Prozent der Grundwasser-Messstellen des oberen Grundwasserstockwerks im niedrigen Wertebereich - darunter 50 Prozent sogar im sehr niedrigen Bereich. Auch ein Großteil der Messstellen der tieferen Grundwasserstockwerke zeigt niedrige oder sehr niedrige Verhältnisse. An einigen Messstellen im tieferen Grundwasserstockwerk werden derzeit auch immer wieder neue Niedrigstwerte beobachtet.
Sämtliche Oberflächengewässer im Landkreis führen inzwischen Niedrigwasser. An gut zwei Dritteln der Pegelstände wird der mittlere Niedrigwasserabfluss unterschritten - teilweise sogar deutlich. Die Abflusssituation hat sich im Vergleich zur Kalenderwoche 29 verschärft. Einzelne Gewässerabschnitte sind trocken gefallen. Durch die niedrigen und sehr niedrigen Abflüsse in Verbindung mit hohen Wassertemperaturen oder geringen Sauerstoffkonzentrationen leidet die Gewässerökologie vor allem in kleineren Gewässern. Betroffen sind Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen.
Eine nachhaltige Entspannung der Situation steht nicht in Aussicht, da für die kommenden Wochen kaum abflusswirksame Niederschläge prognostiziert werden. Durch Starkregenereignisse werden allenfalls kurzzeitige und lokale Abflusserhöhungen erwartet. Sowohl mit Blick auf das Grundwasser als auch mit Blick auf die Oberflächengewässer ist mit einer weiteren Verschärfung der Niedrigwassersituation zu rechnen.
Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt 29/2026 des Landkreises veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden: Allgemeinverfügung_des_Landratsamtes_Aschaffenburg_zu_Wasserentnahmen.pdf
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Am 20.07.2026 wurde in einer Kick-Off-Veranstaltung in der Region Bayerischer Untermain mit den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg, die sich insgesamt über eine Fläche von 1.477 km² erstrecken und zusammen 371.583 Einwohnerinnen und Einwohner zählen, nach einem erfolgreichen Probebetrieb in den letzten Wochen die Lebensretter-App offiziell in Dienst gestellt.
Mit dabei waren beim Start in Aschaffenburg: Verbandsvorsitzender des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayer. Untermain Landrat Dr. Alexander Legler, Landkreis Aschaffenburg / Landrat Björn Bartels, Landkreis Miltenberg / Oberbürgermeister Markus Schlemmer, Stadt Aschaffenburg / Thomas Brucklacher, IT-Leiter Region der Lebensretter / Mark Weigandt, Geschäftsführer Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain / Jörg Schäfer, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst sowie Vertreterinnen und Vertreter der GesundheitsregionenPlus, der Integrierten Leitstelle, der mitwirkenden Blaulichtorganisationen und der Kliniken.
Zum offiziellen Beginn sind rund 650 geeignete Ersthelferinnen und Ersthelfer, darunter auch mehr als 150 Feuerwehrleute aus dem Landkreis Aschaffenburg, in dem System registriert und über die Lebensretter-App von der Integrierten Leitstelle zu erreichen. Bei einem Notfall wegen eines Herz-Kreislauf-Stillstands, erhalten nur die registrierten Ersthelferinnen und Ersthelfer, die über die Standortkennung der App aktuell in der Nähe des Betroffenen sind, von der Leitstelle einen Alarm auf ihr Handy. Sie können dann sofort mittels einfacher Rückmeldung in der App den Alarm annehmen und zum Notfallort eilen oder auch, weil ihnen eine Hilfe in dem Moment nicht möglich ist, den Einsatz ablehnen.
Mehr Infos finden sich unter www.regionderlebensretter.de.
Karl-Heinz Banse, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), erinnert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt in einem persönlichen Brief an die Kompetenzen der Feuerwehren auch für den „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ und bietet deren Expertise für den neuen Steuerungsstab „Kommando Zivile Verteidigung“ im Bundesinnenministerium an. Dobrindt hatte bei der Vorstellung des Paktes erklärt, dieser sei „deutlich mehr als ein Investitionsprogramm“. Er sei eine neue, tragende Säule der sicherheitspolitischen Architektur.
Banse betont, dass die Feuerwehren mit mehr als einer Million Einsatzkräften das Rückgrat des deutschen Bevölkerungsschutzes bilden. „Sie übernehmen neben dem täglichen Brandschutz und der technischen Hilfeleistung flächendeckend Aufgaben im Katastrophenschutz, wie ABC-Gefahrenabwehr, Hochwasserschutz und Großschadensbewältigung. Die föderale Struktur Deutschlands, die enge Verzahnung kommunaler Einrichtungen und ehrenamtlicher Kräfte sowie die enge Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk zeichnen die Einsatzbereitschaft aus“, heißt es in dem Schreiben.
„Aufgrund der aktuellen sicherheitspolitischen Lage und der Zunahme von extremen Wetterereignissen fordern wir seit langem eine stärkere Einbindung der Feuerwehren sowie verbesserte Konzepte für Personal und Ausrüstung“, erklärt der DFV-Präsident.
Zur konkreten Umsetzung des „Pakts für den Bevölkerungsschutz“ wird nun im Bundesinnenministerium der Steuerungsstab „Kommando Zivile Verteidigung“ eingerichtet. „Dieser soll der Nukleus für die enge Zusammenarbeit in der vertikalen und horizontalen Verknüpfung sein. Als das Kernstück zum Ausbau des Zivil- und Katastrophenschutzes dient er der engen Vernetzung und Koordination von zivilen Behörden und der Bundeswehr im Verteidigungsfall“, erläutert Banse. „Als Kompetenzzentren können der Deutsche Feuerwehrverband und die Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland das Wissen und die Erfahrung in allen Themenfeldern aktiv bereitstellen. Wir sind gerne bereit, in der Stabsstelle des neuen Kommandos zivile Verteidigung tatkräftig mitzuwirken“, bietet der DFV-Präsident dem Bundesinnenminister an.
(Quelle DFV PM Nr. 37/2026 vom 21. Juli 2026)
Die Integrierte Leitstelle (ILS) ist nach dem vollständigen Hardwaretausch wieder in ihren ursprünglichen Leitstellenbetriebsraum zurückgezogen.
Die ILS bedankt sich für das Verständnis für eventuell aufgetretene Einschränkungen während es Interimsbetriebs.
Ein Bild vom aktuellen Zustand des Leitstellenbetriebsraums nach dem Hardwaretausch ist dieser Info beigefügt.
In Absprache mit der Kreisbrandinspektion bittet die ILS ab dem 01.08.2026 beim Ausrücken zu Einsätzen nach der Statusmeldung 3 „Einsatzauftrag übernommen / Fahrzeug unterwegs“ auf die Statusmeldung 5 „Sprechwunsch“ und nach der Sprechaufforderung der ILS auf die Ausmeldung mit einer Stärkemeldung zu verzichten. Zukünftig wird mit der alleinigen Statusmeldung 3 damit das Ausrücken eines einsatzfähigen Fahrzeuges bestätigt.
Ausnahmen von dieser neuen Regelung sollten nur sein, wenn Fahrzeuge, die nicht disponiert oder nachgefordert sind, mit zu dem Einsatz zugebucht werden sollen oder insbesondere die Festlegungen hinsichtlich der bei der Fahrzeugdisposition geplanten Besatzung (LF, TLF mit Staffel- oder Gruppenkabine mit 1/5 und 4 Atemschutzgeräteträgern) deutlich abgewichen wird, da dies ggf. zu Nachdisponierungen führen muss.
Gerade zu Beginn von größeren Einsätzen kann die Leitstelle an ihre Kapazitätsgrenze kommen und weitere Notrufe nicht mehr in der angestrebten Zeit bedienen oder auch weitere wichtige Rückmeldungen oder Nachforderungen nicht zeitnah berücksichtigen und dokumentieren.
Die Kreisbrandinspektion hofft, dass damit in der Anfangsphase eines größeren Einsatzes der Funkverkehr etwas vermindert und die gesamte Einsatzabwicklung der ILS damit etwas erleichtert wird.
In allen anderen Fällen ist die ILS, wenn es erforderlich ist, in gleicher Weise wie bisher jederzeit für die alarmierten Feuerwehren ansprechbar.
(Bild ILS)





