In bestimmten Einzelfällen können von Insekten, wie z.B. von Wespen oder Hornissen, Gefahren für Menschen ausgehen.
Die gemeindlichen Feuerwehren leisten aber nur dann technische Hilfe zur Abwehr einer Gefahr, wenn am Tätigwerden der Feuerwehr ein öffentliches Interesse besteht (Art. 1 Abs. 1 BayFwG). Dies ist nur dann anzunehmen, wenn Selbsthilfe einschließlich gewerblicher Leistungen, wegen Gefahr im Verzug oder wegen nur bei der Feuerwehr vorhandener technischer Hilfsmittel oder Fachkenntnisse, nicht möglich ist.
Bei einer Gefahr durch Wespen oder Hornissen kann oftmals schon durch einfache erste Absperrungen und Absicherung der Gefahrenstelle in Selbsthilfe eine Gefährdung von Menschen soweit verhindert werden, dass weitergehende Hilfen als gewerbliche Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Daher bedarf es immer einer Prüfung, ob bei der Gefahr durch Insekten konkret ein Einsatzgrund für die gemeindliche Feuerwehr vorliegt und diese überhaupt tätig werden darf.
Insbesondere ist es wichtig dabei auch zu beachten, dass Wespen und Hornissen unter Naturschutz stehen und nicht alle Wespen und Hornissen ohne Weiteres getötet werden dürfen. Die Feuerwehr rät Betroffenen sich ggf. zunächst von einem gewerblichen Anbieter oder sonstigen Beratungsangeboten über ein sinnvolles Vorgehen beraten zu lassen.
Ehrenamtliche Wespen- und Hornissenfachberater im Landkreis Aschaffenburg
Die Herren Marcel und Michael Staskiewitz aus Waldaschaff, Inhaber einer Imkerei, haben an verschiedenen Schulungen und Fortbildungen im Bereich Wespen und Hornissen teilgenommen und haben sich die benötigte Fachkompetenz für eine umfangreiche Beratung im Umgang mit Wespen und Hornissen angeeignet.
Seit 2024 sind sie von Landrat Dr. Legler zu Wespen- und Hornissenfachberatern für den Landkreis ernannt.
Diese Fachberatung ist für die Bürger kostenfrei. Interessierte können die Beiden einfach per E-Mail oder WhatsApp kontaktieren und sie setzen sich umgehend mit dem Betroffenen in Verbindung.
Die Kontaktdaten können sie aus ihrem nachfolgenden Flyer entnehmen:

Gemeinsam für mehr Sichtbarkeit und Begeisterung!
Macht mit bei der bayernweiten Aktion des LFV Bayern im Rahmen der Feuerwehraktionswoche – mit Übungen, Vorführungen, Tagen der offenen Tür, Social Media & Co.
Weitere Infos & Anmeldung für teilnehmende Feuerwehren: www.lfv-bayern.de/langenacht

Das Thema: Einsatzbilder über Satelliten - Der Copernicus Emergency Management Service
Dienstag, 8. Juli 2025 von 18:00-19:00 Uhr
Referent: Ruben Piroska, Nationaler Fachkoordinator für den Copernicus Katastrophen- und Krisenmanagementdienst, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
Copernicus ist das Erdbeobachtungsprogramm der Europäischen Union. Durch dieses Programm werden Daten von Satelliten und Dienste, die diese Satellitendaten verwenden, bereitgestellt. Einer dieser Dienste ist der Copernicus Emergency Management Service (CEMS). Wie der CEMS im Bereich des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe genutzt werden kann, wird Ihnen durch einen Vertreter des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nähergebracht, da sich im BBK die Nationale Kontaktstelle des CEMS befindet.
Nach Ihrer erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ticket als Anmeldebestätigung (ggf. Spamordner beachten) sowie den Zugangslink für den virtuellen Veranstaltungsraum.
Die Onlinefortbildung ist kostenfrei und beinhaltet ein Teilnahmezertifikat (im Nachgang per E-Mail, an alle, die angemeldet sind und teilgenommen haben). Bitte tragen Sie Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen bei der Anmeldung im digitalen Veranstaltungsraum ein!
Informationen und Anmeldung:
https://www.eventmanager-online.com/de/event/vorstellung-des-copernicus-emergency-management-service-1

Der LFV Bayern informiert, dass am 28. Juni 2025 das sog. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) in Kraft tritt.
Mit dem BFSG setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um und verpflichtet alle Anbieter digitaler Inhalte, ihre Angebote so zu gestalten, dass auch Menschen mit Behinderungen problemlos damit umgehen können. Die Webseiten der Feuerwehren und Feuerwehrvereine müssen also mit Inkrafttreten des Gesetzes barrierefrei sein.
Was bedeutet dies konkret?
- Visuelle Barrieren: Die Webseite muss für Menschen mit Sehbehinderungen oder Farbfehlsichtigkeit nutzbar sein. Das heißt: Texte müssen gut lesbar sein, Kontraste müssen stimmen und es braucht eine Funktion für die Vergrößerung von Inhalten. Zudem sind Alternativtexte für Bilder erforderlich, damit Menschen, die auf Bildschirmlesegeräte angewiesen sind, wissen, was auf der Seite dargestellt wird.
- Kognitive Barrieren: Die Inhalte auf Ihrer Webseite müssen klar strukturiert und verständlich sein. Komplexe Sprache oder verschachtelte Navigationen müssen vermieden werden. Eine einfach verständliche Benutzerführung ist hier das Ziel.
- Motorische Barrieren: Ihre Webseite sollte auch ohne Maus bedienbar sein, also per Tastatur oder Sprachsteuerung. Zudem sollten Formulare so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit motorischen Einschränkungen problemlos ausgefüllt werden können.
- Audio- und Video-Inhalte: Wenn Ihre Webseite Audio- oder Video-Inhalte anbietet, müssen diese untertitelt und mit Textalternativen versehen sein. Zudem ist es wichtig, dass die Nutzer die Steuerung dieser Medien auch mit Tastatur und ohne Maus bedienen können.
Quelle: Günter Stein, Vereinsexperte und Chefredakteur von Verein & Vorstand aktuell
Information für alle Feuerwehren, die das LFV Bayern Website Kit nutzen gilt:
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um, sodass europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit gelten. Die Regelungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, welche sich wiederum zum großen Teil an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) orientiert. So werden beispielsweise bestimmte technische Anforderungen beschrieben, die das CMS des LFV Website-Kit bereits abdeckt:
- Die Bedienelemente sind mit der Tastatur bedienbar,
- Buttons haben gute Beschriftungen,
- Farbkontraste sind ausreichend
Zudem verfügt das CMS über Funktionen, die sicherstellen, dass das Ergebnis barrierefrei ist, zum Beispiel indem Alternativtexte für Bilder angegeben werden können. Es ist allerdings darauf zu achten, dass diese Alternativtexte im CMS des LFV Website-Kit auch durchgängig hinterlegt sind.
Das LFV Website-Kit deckt diese Anforderungen gemäß der EN 301 549 in den wesentlichen Teilen ab, insofern besteht hier kein zusätzlicher Handlungsbedarf.
Darüber hinaus gibt es weitere Anforderungen, deren Integration tomcom vorbereitet und diese zeitnah als Update für das LFV Website-Kit veröffentlichen wird:
Tomcom wird eine barrierefrei zugängliche "Erklärung zur Barrierefreiheit" in der Navigation des LFV-Website-Kit einbinden. Diese Erklärung enthält Informationen darüber, wie die Barrierefreiheit sichergestellt wird, sowie über Bereiche bzw. Funktionen, welche nicht barrierefrei sind. Zudem wird das LFV Website-Kit eine Kontaktmöglichkeit bieten, mit der NutzerInnen Barrieren bei tomcom melden können.
Feuerwehren, bzw. Feuerwehrvereine, die das LFV Website Kit nicht nutzen, sollten sich – soweit noch nicht geschehen – mit dem Betreiber der Website in Verbindung setzen bzw. nach geeigneten Anbietern suchen, die die Barrierefreiheit umsetzen können. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen darf der LFV Bayern hier keine Anbieter konkret benennen. Auch eine Kooperation des LFV Bayern mit einem entsprechenden Unternehmen ist nicht möglich, da wir gemeinsam mit tomcom das LFV Website Kit anbieten und dieses, wie dargestellt, die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Eine gute Zusammenfassung der Anforderungen an barrierefreie Websites ist unter https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website






Am Samstag, den 14. Juni 2025, fand im Gewerbegebiet Schöllkrippen eine große Übung der Freiwilligen Feuerwehren Schöllkrippen und Kleinkahl gemeinsam mit dem Rettungsdienst des BRK Aschaffenburg statt. Ziel dieser Übung war es, die Zusammenarbeit bei einem schweren Verkehrsunfall zu trainieren – und das bei sommerlichen Temperaturen von rund 34°C.
Angenommen wurde ein Frontalzusammenstoß zweier Fahrzeuge. Eines der Autos lag auf dem Dach in einer Böschung, eine Person war darin eingeschlossen. Im zweiten Fahrzeug war die Fahrerin im Beinbereich eingeklemmt, außerdem befanden sich zwei schwer verletzte Kinder im Auto. Die Feuerwehr musste die Unfallfahrzeuge zunächst sichern und die Verletzten mit technischem Gerät befreien. Die Rettung erfolgte unter enger Abstimmung zwischen Feuerwehr und Rettungsdienst – mit besonderem Fokus auf eine möglichst schonende und realitätsnahe Vorgehensweise.
Das Besondere an dieser Übung: Die Rettungswagen waren ausschließlich mit Auszubildenden zum Notfallsanitäter besetzt, die von erfahrenen Praxisanleitern begleitet wurden, die im späteren Verlauf auch die Rolle von Notärzten übernahmen. So konnten die Nachwuchskräfte unter realistischen Bedingungen üben und gleichzeitig die Abläufe und Arbeitsweise der Feuerwehr kennenlernen. Die enge Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und Rettungsdienst ist im Ernstfall entscheidend – deshalb sind solche gemeinsamen Übungen für beide Seiten so wertvoll.
Die hohen Temperaturen stellten für alle Beteiligten eine besondere Belastung dar. Trotzdem arbeiteten die Einsatzkräfte konzentriert und engagiert zusammen, um die gestellten Aufgaben zu bewältigen. Auch eine simulierte Reanimation gehörte zum Übungsszenario.
Nach Abschluss der Übung bedankten sich Landrat Dr. Alexander Legler, Bürgermeister Marc Babo und BRK-Kreisgeschäftsführer Dennis Kempel bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihren Einsatz – und das unter diesen extremen Wetterbedingungen.
Ein besonderer Dank gilt dem Organisationsteam des BRK und der Feuerwehr, das die Übung mit großem Engagement vorbereitet und begleitet hat. Ebenso möchten wir uns herzlich bei allen Helferinnen und Helfern bedanken, die für die Bewirtung im Feuerwehrhaus gesorgt haben. Ein großes Dankeschön geht auch an die Marktgemeinde Schöllkrippen und den Landkreis Aschaffenburg, für die Übernahme der Kosten für die Verpflegung. Ebenso bedanken wir uns bei der Kreisbrandinspektion für die Übungsbesichtigung und die anschließenden Hinweise. Nicht zuletzt ein großes Danke an alle Teilnehmer der Übung, die bei den hohen Temperaturen alles gegeben haben.
Solche Übungen sind für uns als Feuerwehr und für den Rettungsdienst enorm wichtig. Nur durch regelmäßiges gemeinsames Training können wir im Ernstfall schnell, sicher und effektiv helfen. Wir freuen uns, dass die Zusammenarbeit mit unseren Partnern im Rettungsdienst so reibungslos funktioniert!
(Text/Bilder: Feuerwehr Markt Schöllkrippen)





Aufruf der Hochschule Ansbach:
Sehr geehrte Einsatzkräfte im Zivil- und Katastrophenschutz,
die gegenwärtige globale (sicherheitspolitische) Lage haben die Anforderungen an den Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland erheblich verändert. Während der Zivilschutz bislang unter den Rahmenbedingungen der sogenannten "Friedensdividende" der 1990er Jahre organisiert war, erfordert die aktuelle geopolitische Situation eine grundlegende Reform und Neuausrichtung des Zivil- und Katastrophenschutzes innerhalb der kommenden fünf Jahre.
Im Rahmen der Informationsveranstaltungen zum "Operationsplan Deutschland" (OPLAN DEU – gesamtstaatlicher Verteidigungsplan) wurde häufig die Frage nach der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr sowie der im Zivil- und Katastrophenschutz tätigen Organisationen diskutiert. Besonders kritisch wurden dabei Aspekte der Mehrfachverplanung von ehrenamtlich Engagierten in unterschiedlichen Organisationen, sowie innerhalb derselben Organisation für verschiedene Aufgaben im Katastrophen und Zivilschutz betrachtet.
Diese Mehrfachverplanung birgt erhebliche Herausforderungen, insbesondere im Spannungsfeld zwischen ehrenamtlichen und hauptberuflichen Verpflichtungen. Betroffen sind beispielsweise Reservistinnen und Reservisten, Berufsfeuerwehrleute, Mitarbeitende des Rettungsdienstes sowie Angestellte kritischer Infrastrukturen u.v.m. In einer Krisensituation kann dies dazu führen, dass diese Fachkräfte nicht für ihre ehrenamtlichen Aufgaben im Katastrophenschutz zur Verfügung stehen.
Um eine belastbare Datengrundlage zu schaffen, wurde eine Umfrage konzipiert, die der unteren Katastrophenschutzbehörde sowie allen beteiligten Organisationen einen Überblick über potenzielle Mehrfachverwendungen im Katastrophen- und Zivilschutz verschaffen soll.
Die Umfrage wird anonymisiert durch das Technologietransferzentrum Stein der Hochschule Ansbach durchgeführt und ausgewertet (eine unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung der Forschenden liegt vor). Die Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung folgt den Maßgaben der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) der EU. Die Ergebnisse werden den beteiligten Organisationen in anonymisierter Form nach Abschluss der Analyse zur Verfügung gestellt, bzw. der Fachöffentlichkeit publiziert. Die Daten werden nur auf IT-Infrastruktur der Hochschule verarbeitet. Die technischorganisatorischen Maßnahmen sind auf dem Stand der Technik.
Zur Teilnahme sind alle ehrenamtlichen Einsatzkräfte des Zivil- und Katastrophenschutzes Bayerns berechtigt, die mindestens 18 Jahre alt sind und der DSGVO zugestimmt haben. Die Bearbeitung der Umfrage nimmt lediglich 5 Minuten in Anspruch. Die Teilnahme ist freiwillig und ein Abbruch der Umfrage jederzeit ohne Konsequenzen möglich. Alle Daten werden anonym erhoben und ausgewertet - eine Zuordnung einzelner Fragebögen oder Aussagen zu einzelnen Personen ist daher nicht möglich. Bei zu kleinen Teilmengen der Stichprobe wird von der detaillierten Auswertung abgesehen, bzw. Hochschule Ansbach - Technologietransferzentrum Stein Web: www.hs-ansbach.de/ttz-stein Deutenbacher Straße 1; 90547 Stein E-Mail:
Da die Anonymisierung bereits bei der Erhebung erfolgt und keine Zuordnung zu einzelnen Personen mehr möglich ist, besteht nachträglich kein Recht auf Widerruf oder Löschung der Daten. Ein Rückzug von der Teilnahme ist bis zum Absenden des Fragebogens möglich.
Die Teilnahme an Befragung ist ab sofort bis einschl. 13.07.25 online möglich.
Für eine valide und aussagekräftige Datengrundlage ist eine möglichst hohe Beteiligung an der Umfrage essenziell. Um einer Verzerrung der Datengrundlage entgegenzuwirken, bitten wir Sie dringend, den Fragebogen nur einmal zu bearbeiten. Vorzugsweise für die Organisation, in der Ihr ehrenamtlicher Schwerpunkt im Katastrophenschutz liegt.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Teilnahme und Ihr wertvolles Engagement im Zivil- und Katastrophenschutz!
Mit freundlichen Grüßen
Hochschule Ansbach – Technologietransferzentrum Stein
Deutenbacher Straße 1
90547 Stein
Web: www.hs-ansbach.de/ttz-stein
Mail:
An der Umfrage kann hier teilgenommen werden: https://s2survey.net/Befragung_EiZiKa/
Das Schreiben der Hochschule Ansbach kann hier herunter geladen werden:
Befragung_ehrenamtlicher_Kraefte_im_Zivil-_und_Katastrophenschutz.pdf 

