Am Donnerstag, den 18.07.2024 wurde gegen 18:10 Uhr die Freiwillige Feuerwehr Hösbach zu einem brennenden PKW an die sog. Stachus-Kreuzung bei Hösbach alarmiert.
Bereits auf der Anfahrt von Hösbach zur Kreuzung der Bundesstraße 26 Richtung Lohr mit der Staatstraße 2307 Richtung Feldkahler Berg konnten die ausgerückten Einsatzkräfte eine deutliche Rauchentwicklung wahrnehmen.
Kurz vor der großen Kreuzung stand ein in Brand geratener PKW am rechten Fahrbahnrand, dessen drei Insassen das Fahrzeug rechtzeitig und unverletzt verlassen hatten und von der bereits eingetroffenen Polizei in sicherer Entfernung betreut wurden.
Die mit dem Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 20 und Tanklöschfahrzeug 3000 der Hösbacher Feuerwehr eingetroffenen Feuerwehrkräfte konnten mit einem Löschangriff unter Atemschutz das brennende Fahrzeug schnell löschen.
Die Polizei nahm den Sachverhalt auf und organsierte die Abschleppung des PKWs.
Die Fahrbahn wurde soweit als möglich von der Feuerwehr gereinigt und die Einsatzstelle zu weiteren Veranlassungen an den eingetroffenen Straßenbaulastträger übergeben.
Nach ca. 1,5 Stunden war der Einsatz für die Hösbacher Feuerwehr beendet und die Fahrzeuge wieder einsatzbereit im Feuerwehrhaus.
(Quelle und Bild FF Hösbach)
Am 19.07.2024 wurden gegen 13:40 Uhr von der Integrierten Leitstelle Bayer. Untermain die Freiwillige Feuerwehr Großostheim gemeinsam mit einem vollgeländegängigen Tanklöschfahrzeug (Unimog TLF 8/18)) der Freiwilligen Feuerwehr Hörstein und einem Vertreter der Kreisbrandinspektion zunächst zu einem Vegetationsbrand im Feld neben der Großostheimer Ostendstraße alarmiert. Nach dem die Lage vor Ort sich für die Leitstelle konkretisierte und bekannt wurde, dass auch eine größere landwirtschaftliche Maschine in Brand geraten sei, wurde ein weiteres Tanklöschfahrzeug (TLF 4000) der Feuerwehr Aschaffenburg um 13:50 Uhr noch dazu alarmiert.
Beim Eintreffen der ersten Feuerwehrkräfte an der Einsatzstelle brannte ein abgeerntetes Getreidefeld mit einem Traktor und einer Rundballenpresse. Der Brand ging vermutlich von der Rundballenpresse aus. Durch die Brandausbreitung war es den Mitarbeitern nicht mehr möglich den Traktor von der Rundballenpresse zu trennen. Ein Mitarbeiter verletzte sich dabei leicht und wurde durch den ebenfalls alarmierten Rettungsdienst vor Ort versorgt, ein Transport in ein Krankenhaus war aber nicht nötig. Die Mitarbeiter konnten aber schon bis zum Eintreffen der Feuerwehr mit der Räummulde eines anwesenden Teleskopladers eine Schneise in das abgeerntete Feld ziehen und damit eine größere Ausbreitung des Vegetationsbrandes verhindern.
Mit mehreren Einsatztrupps, z. T. unter Atemschutz, wurde mit Strahlrohren der brennende Traktor mit der Rundballenpresse und die brennende Freifläche abgelöscht.
Auslaufendes Hydrauliköl aus den landwirtschaftlichen Geräten wurde aufgefangen und bereits ausgelaufene Betriebsmittel soweit möglich durch die Feuerwehr als Sofortmaßnahme beseitigt. Die zuständige Behörde für den Schutz von Boden und Wasser wurde verständigt, die in ihrer Zuständigkeit ggf. weitere Folgemaßnahmen zum Schutz der Umwelt bei Bedarf veranlassen wird.
Die Freiwillige Feuerwehr Großostheim war in der Ostendstraße mit vier Feuerwehrfahrzeugen mit Unterstützung des Tanklöschfahrzeugs aus Aschaffenburg im Einsatz. Das auf der Anfahrt befindlichen Sonder-Tanklöschfahrzeug zur Vegetationsbrandbekämpfung konnte abbestellt werden, da es an der Einsatzstelle nicht benötigt wurde.
Die Großostheimer Feuerwehr war vor dem Brandeinsatz in der Ostendstraße bereits gegen 12:10 Uhr zur Unterstützung des Rettungsdienstes nach einem Treppensturz nach Pflaumheim, um 12:36 Uhr zu einem automatischen Brandalarm aus einem Ringheimer Industriebetrieb und noch während den Aufräumungsarbeiten nach dem Brandeinsatz um 15:25 Uhr zu einem First-Responder-Einsatz auf den Großostheimer Flugplatz alarmiert worden.
(Quelle und Bilder FF Großostheim)
Am vergangenen Donnerstag (18.07.24) folgten neun Feuerwehrleute aus der Stadt und dem Landkreis Aschaffenburg der Einladung zum Fluthelferempfang von Ministerpräsident Markus Söder und der Landtagspräsidentin Ilse Aigner zum Schloss Schleißheim.
Seitens unseres Kontingents nahmen überwiegend Kameradinnen und Kameraden der Verpflegungs- und Logistikkomponente teil. Diese ehrenamtlichen Helfer versorgten während des Einsatzes rund 350 Feuerwehrleute.
Rund 3000 ehrenamtliche Einsatzkräfte aus ganz Bayern waren der Einladung gefolgt, um den Dank und die Anerkennung für ihre herausragende Arbeit während der Flutkatastrophe im Frühjahr entgegenzunehmen.
In ihren Reden lobten Söder und Aigner den unermüdlichen Einsatz und das Engagement der Einsatzkräfte, die bei der Bewältigung der Flutkatastrophe maßgeblich zum Schutz und zur Sicherheit der Bevölkerung beigetragen haben. Beide betonten die Bedeutung des Ehrenamts und versprachen, den Katastrophenschutz in Bayern weiter auszubauen, um auch zukünftig auf Herausforderungen bestmöglich vorbereitet zu sein. Ministerpräsident Söder hob hervor, wie beruhigend es sei, sich im Ernstfall auf die Professionalität und Einsatzbereitschaft der bayerischen Hilfskräfte verlassen zu können. Landtagspräsidentin Aigner fügte hinzu, dass der Zusammenhalt und die Solidarität der Einsatzkräfte ein starkes Zeichen für die Gesellschaft setzen.
Die neun eingeladenen Feuerwehrleute zeigten sich dankbar für die Anerkennung und betonten, dass sie auch in Zukunft bereit sind, sich für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen.
Hohe sommerliche Temperaturen sind auch eine hohe Belastung für Mensch und Tier, dazu kommen Waldbrand- und Unwettergefahr – die Feuerwehr appellieren: „Passen Sie auf sich und Ihre Umwelt auf!“.
Die Feuerwehren gegen zehn Tipps zu den größten Gefahren bei Hitze und Gewitter.
- Besonders gefährdet durch die heißen Tage sind ältere Menschen und Kinder: Achten Sie auf Ihre Mitmenschen, die nicht selbst für sich sorgen können!
- Lassen Sie weder Menschen noch Tiere in abgestellten Fahrzeugen eingeschlossen – auch nicht „für kurze Zeit“!
- Die tägliche Trinkmenge sollte bei gesunden Menschen mindestens drei Liter betragen. Feuerwehrkräfte im Atemschutzeinsatz sollten mindestens eineinhalb weitere Liter trinken.
- Vermeiden Sie möglichst pralle Sonne und große Hitze – unabhängig von der Tageszeit.
- Grillen Sie in der Natur nur auf dafür ausgewiesenen Plätzen und halten Sie die gebotenen Abstände zu Vegetationsflächen ein. Respektieren Sie Verbote (zum Beispiel in Waldbrand gefährdeten Gebieten). Werfen Sie keine Zigarettenstummel in den Wald – auch wenn sie nicht mehr brennen, kann die Glut noch Brände auslösen. Auch, wenn der Brennglaseffekt durch achtlos entsorgte Flaschen wissenschaftlich gesehen ein Mythos ist, gehört der Müll nicht in den Wald!
- Achten Sie bei Aktivitäten im Freien auf aufziehende Gewitter. Informationen können hier auch Warn-Apps für Mobiltelefone bieten.
- Ein festes Gebäude ist der sicherste Platz bei einem Unwetter. Alternativ bietet auch ein geschlossenes Kraftfahrzeug Schutz.
- Wenn Sie im Freien von einem schweren Gewitter überrascht werden, hocken Sie sich in eine Senke. Meiden Sie einzelnstehende Bäume jeder Art, Masten, Metallzäune und andere Metallkonstruktionen.
- Warten Sie Unwetter mit Sturm und Hagel im Straßenverkehr zunächst auf einem Parkplatz oder am Straßenrand auf einem baumfreien Abschnitt ab.
- Melden Sie Unfälle und Brände sofort unter der europaweiten Notrufnummer 112. Bitte halten Sie die Notrufleitungen während eines Gewitters für Notfälle frei und melden Sie Schäden, von denen keine akute Gefahr ausgeht, erst nach Ende des Unwetters.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) weist darauf hin, dass in der Nacht zum Sonntag und am ganzen Sonntag, den 21.07.2024 und auch in der Nacht zum Montag das Potential für eine gefährliche Wetterlage nach aktuellem Stand der Modellprognosen in Deutschland gegeben ist und möchte die Bürgerinnen und Bürger entsprechend sensibilisieren. Diese Information ist als ein 1. Hinweis auf Wettergefahren zu verstehen und stellt jedoch noch keine Warnung dar.
Bitte verfolgen Sie daher in den kommenden Tagen aufmerksam die weitere Wetterentwicklung im Internet (www.dwd.de, www.wettergefahren.de ) und in der WarnWetter-App des DWD.
Nachdem die Anfang 2020 angestoßene Reform der Notfallversorgung mit einem Entwurf aus dem BMG, damals noch unter Leitung von Jens Spahn, aufgrund „Corona“ zum Erliegen gekommen ist, hat nunmehr das BMG unter neuer Leitung Anfang Juni einen neuen Entwurf eines Notfallgesetzes (NotfallG) zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland vorgelegt, mit dem Ziel, dass dieses Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet wird. Die Chancen hierfür stehen gut, da anders als beim Gesetzesentwurf Anfang 2020 grundsätzliche Änderungen bei der Finanzierung aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung und Steuermitteln sowie bei den Verantwortlichkeiten und Mitbestimmungsrechten zwischen Bund, Ländern und Kommunen nach derzeitigem Stand nicht geplant sind.
Ziel des Gesetzes ist es ausdrücklich, die drei Versorgungsbereiche des (vertrags)ärztlichen Notdienstes, der Notaufnahmen in Krankenhäusern und des Rettungsdienstes im Sinne eines echten Kooperationsgedankens besser zu vernetzen und aufeinander abzustimmen. Damit ist eine verbesserte und effizientere Steuerung von Hilfesuchenden in die jeweils richtige Versorgungsebene angestrebt, was zu finanziellen Einsparungen, insbesondere aber zu einer sachgerechten Auslastung des Personals insbesondere im Vergleich zur heutigen Überlastung gerade im Rettungsdienst führen soll.
Die wesentlichen Bereiche der Neuerungen im Gesetz und die zugehörigen Positionen des DFV sind in diesem Positionspapier zusammengefasst.
1. notdienstliche Akutversorgung und Akutleitstelle
Der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung wird um eine notdienstliche Akutversorgung 24/7 erweitert. Der bisherige „Fahrdienst“ im Rahmen des vertragsärztlichen Not- bzw. Bereitschaftsdienstes wird damit erstmals mit Gesetzesrang geregelt. Der Leistungsrahmen wird zudem deutlich ausgeweitet, da auch dieser aufsuchende Dienst zu regulären Praxiszeiten vorzuhalten ist.
Diese Regelung wird ausdrücklich begrüßt, da hiermit die Erwartung verbunden ist, dass in diesem Zusammenhang insbesondere die Versorgung derjenigen Patienten übernommen wird, bei denen ein Transport in ein Krankenhaus nicht notwendig ist und die zurzeit zur Überlastung der Rettungsdienste beitragen. Die Vorschriften sehen vor, dass das zugehörige nichtärztliche Personal auch in Kooperation mit dem Rettungsdienst eingesetzt werden kann, was eine Anbindung über die Leitstelle des Rettungsdienstes bzw. des neuen „Gesundheitsleitsystems“ (s.u.) ermöglicht.
Ein zeitlicher Rahmen für die aufsuchende notdienstliche Akutversorgung ist bislang nicht vorgesehen. Um die Akzeptanz für den aufsuchenden nichtärztlichen Dienst bei der Bevölkerung sicherzustellen und ein Ausweichen auf den Notruf zu vermeiden, sollte der zeitliche Rahmen nicht über drei Stunden liegen.
Begrüßenswert ist in diesem Zusammenhang auch die geplante Verzahnung mit telemedizinischen Konsilen in der Kinder- und Jugendmedizin. Es sollte erwogen werden, diese auch auf andere Fachrichtungen auszuweiten.
Die ebenfalls neu vorgesehene Akutleitstelle soll bei der Terminvermittlung in Akutfällen und bei der Wahrnehmung der aufsuchenden notdienstlichen Akutversorgung vermitteln. Dabei ist angedacht, dass diese 24/7 spätestens innerhalb von 3 Minuten in 75 % der Anrufe und innerhalb von 10 Minuten in 95 % der Anrufe erreichbar ist. Hier bietet es sich an, ebenfalls mit Blick auf die Akzeptanz bei Anrufern zur Vermeidung des Ausweichens auf die Rufnummer 112 die Zeit zur Anrufannahme im Median bei 1 Minute und in 90% der Anrufe bei 3 Minuten festzuschreiben.
2. Integrierte Notfallzentren (INZ)
Die Einrichtung von INZ zur Vernetzung von Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Notaufnahmen der Krankenhäuser mit einer zentralen Ersteinschätzungsstelle und der Verbindung mit Kooperationspraxen niedergelassener Ärzte für eine 24/7-Versorgung unter einem Dach ermöglicht eine unmittelbare Versorgung von Patienten in der richtigen Versorgungsebene außerhalb des Rettungsdienstes. Dabei ist auch eine Flexibilisierung bei der Arzneimittelversorgung in Akutfällen vorgesehen, die einen sinnvollen Baustein der reibungslosen Patientenversorgung darstellt. Auch mit diesen gesetzlichen Maßnahmen besteht die Chance, eine Entlastung des Rettungsdienstes weiter auszubauen.
Dabei sollte erwogen werden, auch weitergehende Regelungen zur Patientenübergabe durch den Rettungsdienst an die INZ und die Kooperationspraxen für Patienten zu schaffen, die nicht der Notfallrettung bedürfen.
3. Gesundheitsleitsystem
Das Notfallgesetz sieht vor, dass die Träger der Rettungsleitstellen und die Kassenärztlichen Vereinigungen als Träger der Akutleitstelle auf Antrag des Trägers der Rettungsleitstelle eine Kooperation eingehen können und sodann im Rahmen einer digitalen Vernetzung dieser Leitstellen verbindlich zusammenarbeiten und ein „Gesundheitsleitsystem“ bilden. Diese gesetzliche Vorgabe entspricht den bereits in allen Bundesländern zu verzeichnenden Entwicklungen der letzten Jahre zur telefonischen Weiterleitung von Anrufern und der digitalen Weitergabe der erhobenen Daten zwischen den Rettungsleitstellen unter der Rufnummer 112 und den Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Rufnummer 116117 mit der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verfügung gestellten technischen Schnittstelle. Grundlage der Kooperation ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung, welche die wesentlichen Anforderungen nach den gesetzlichen Vorgaben sicherstellt, insbesondere die Verwendung eines standardisierten Ersteinschätzungsverfahrens bei den Kassenärztlichen Vereinigungen sowie eine digitale standardisierte Notrufabfrage in den Rettungsleitstellen sowie eine medienbruchfreie Datenübertragung mithilfe der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verfügung gestellten technischen und inhaltlichen Schnittstelle. Auch dies entspricht den tatsächlichen Entwicklungen. Das Ersteinschätzungsverfahren SmeD wird bereits flächendeckend in der ambulanten Versorgung bei den Kassenärztlichen Vereinigungen genutzt. Die digitale standardisierte Notrufabfrage ist durch die Fachgremien des DFV und der AGBF-Bund ausdrücklich empfohlen.
Ergänzend wäre hier eine Regelung zu den weiteren Kosten auch für die Installation der zugehörigen Ressourcen auf Seiten der Rettungsleitstellen sowie der gesetzlich angelegten Evaluation und Qualitätssicherung und auch der Verhandlungen und des Abschlusses der vorgesehenen Kooperationsverträge durch die Kostenträger des SGB V zu begrüßen.
Eine sinnvolle Ergänzung der Kooperation zwischen Akutleitstelle und Rettungsleitstelle wären weitergehende Vorgaben zur unmittelbaren Patientenvermittlung auch durch die Rettungsleitstellen an Arztpraxen, Pflegedienst, palliativ Betreuung oder ähnlichem.
Ob und inwieweit über die Kooperation hinaus eine weitere Formen der Zusammenarbeit bis hin zu einer gemeinsamen Trägerschaft etabliert werden soll, überlässt der Gesetzgeber in dem Entwurf des Notfallgesetzes richtigerweise den Kooperationspartnern.
4. Bewertung des Gesetzesentwurfes
Der Gesetzesentwurf enthält aus Sicht der Deutschen Feuerwehren grundsätzlich einen guten Ansatz für eine notwendige Reform zur Versorgung und Steuerung der Patienten im Zusammenspiel zwischen Gefahrenabwehr und Gesundheitsvorsorge. Eine Entlastung des funktionierenden Systems des Rettungsdienstes ist insbesondere durch die höhere Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen im Bereich des Sicherstellungsauftrages für notdienstliche Akutversorgung und Akutleitstelle 24/7 im Entwurf angelegt. Ein wesentliches Element dabei wird auch die Möglichkeit der Einbindung von entsprechend qualifizierten nichtärztlichen Personals sein.
Umgekehrt kann die engere Zielausrichtung zur Zusammenarbeit und zur Patientenversorgung in den INZ zur Erhöhung der Leistungserbringung im Rettungsdienst, insbesondere bei den Fahrzeiten und damit auch der Vorhaltung führen. Durch den Wegfall von Akutfällen und Notfällen, die über die ambulante vertragsärztliche Versorgung abgedeckt werden können, ist eine Entlastung und damit auch ein reduzierter Aufwand auf Seiten der Feuerwehren in den Rettungsleitstellen unter der Rufnummer 112 und bei der tatsächlichen Patientenversorgung zu erwarten.
Ein Text von Rechtsanwalt Jörg Müssig, Fachanwalt für Medizinrecht, Brandinspektor Feuerwehr Dortmund
Ein Bild von Ralf Hettler; FF Bessenbach im Einsatz
Wir haben kurzfristig einen weiteren Lehrgang für euch im Angebot:
Lehrgangsart: Ausbilder in der Feuerwehr
Lehrgangsdauer: 23.09. - 27.09.20204
Schulungsort: SFS Würzburg
Interessierte melden sich bitte bei KBI Thilo Happ unter der 0170-2421120 oder per Email unter
Am 18.07.2024 wurde gegen 15:45 Uhr die Freiwillige Feuerwehr Großostheim und der Rettungsdienst zu einem Verkehrsunfall auf die Kreuzung der Staatstraße 3115 von Großostheim nach Aschaffenburg mit der Kreisstraße AB 16 von Stockstadt nach Niedernberg alarmiert. Die erste Unfallmeldung erfolgte automatisch über ein eCall-System aus einem der verunfallten Fahrzeuge.
Auf der ampelgesteuerten Kreuzung waren ein Geländewagen mit einem Cabrio zusammengestoßen. Bei der Kollision wurden beide Fahrer leichter verletzt. Sie wurden nach einer Erstversorgung durch den Rettungsdienst mit zwei Rettungsfahrzeugen in Krankenhäuser abtransportiert.
Die Freiwillige Feuerwehr aus Großostheim, die mit vier Einsatzfahrzeugen vor Ort war, sicherte die Unfallstelle ab, nahm ausgelaufene Betriebsstoffe auf, reinigte abschließend die Fahrbahn und unterstützte die Polizei bei der Verkehrsregelung.
Die Polizei nahm den Unfall auf. Während des am Nachmittag einsetzenden Berufsverkehr kam es rund um die vielbefahrene Kreuzung bis zur Räumung der Unfallstelle zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.
(Quelle und Bilder FF Großostheim)
Am 17.07.2024 übte die Freiwillige Feuerwehr Mömbris-Hutzelgrund bei der Freiwilligen Feuerwehr Königshofen die technische Hilfe bei PKW-Unfällen. Die Übung in Königshofen bot sich an, da hier der auch für den mittleren Kahlgrund zuständige Rüstwagen stationiert ist.
Bei dem lehrreichen und interessanten Übungsabend ging es insbesondere um das Sichern und Stützen eines Unfallfahrzeugs, die Schaffung einer Öffnung mit einfachen Gerätschaften als erster schneller Zugang zu den Verletzten und die Öffnung zur schonenden Personenrettung mit hydraulischen Rettungsgeräten.
Die Freiwillige Feuerwehr Mömbirs-Hutzelgrund dankt den Kameradinnen und Kameraden aus Königshofen für die tolle Unterstützung bei ihrer Ausbildung.
(Quelle und vier Bilder FF Mömbris-Hutzelgrund; Bild RW FF Königshofen)