Rauchmeldertag 2025 appelliert an Wohneigentümer
Der diesjährige Rauchmeldertag am Freitag, den 13. Juni 2025 steht unter dem Motto
"25 Jahre Aufklärungsarbeit - Eigentümer trotz Rauchmelderpflicht noch unterversorgt".
Laut aktueller Innofact-Studie verfügen rund 92 Prozent der Mieter über Rauchmelder, bei Eigentümern in selbstgenutztem Wohnraum liegt die Ausstattung dagegen lediglich bei rund 77 Prozent. Viele Eigentümer unterschätzen das Risiko oder glauben fälschlicherweise, dass gesetzliche Vorschriften sie nicht betreffen.
„Wer auf Rauchmelder verzichtet, setzt sich und seine Familie einem vermeidbaren Risiko aus. Die größte Gefahr im Brandfall ist nicht das Feuer, sondern der Rauch. Und der macht keinen Unterschied, ob jemand Eigentümer oder Mieter ist“, sagt Christian Rudolph, Vorstandsvorsitzender des Forums Brandrauchprävention e.V.
Die Initiative ruft Hausbesitzer dazu auf, die Ausstattung ihrer Wohnräume zu überprüfen und gegebenenfalls nachzurüsten. Unterstützung bieten die Website www.rauchmelder-lebensretter.de mit ausführlichen Informationen und Checklisten sowie die Beratung durch Fachfirmen.
(https://www.rauchmelder-lebensretter.de/fachfirmen-fuer-rauchmelder/)
„Rauchmelder retten Leben und warnen frühzeitig vor der tödlichen Gefahr. Wenn der Melder alarmiert, bleiben bei einem Wohnungsbrand nur etwa 120 Sekunden Zeit, sich in Sicherheit zu bringen.“
(Forum Brandrauchprävention e.V.)
Anlässlich des diesjährigen Rauchmeldertages am 13. Juni haben wir die wichtigsten Informationen rund um das Thema „Rauchmelder“ für Sie zusammengestellt:
Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?
Seit 2018 gilt in Bayern Rauchmelderpflicht. Dies bedeutet, dass in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in Fluren, die als Fluchtweg dienen, Rauchwarnmelder angebracht sein müssen. In Küche und Bad lösen herkömmliche Rauchwarnmelder durch den Wasserdampf häufig Fehlalarme aus – für die Küche kann stattdessen die Anbringung eines Hitzewarnmelders Sinn machen.
Was gibt es zu beachten?
Beim Kauf eines Rauchwarnmelders ist auf das CE-Zeichen zu achten, das am Rauchwarnmelder angebracht sein muss – im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Fachhandel Ihres Vertrauens. Um die Funktionalität Ihres Geräts sicherzustellen, ist ein jährlicher Check notwendig, den Sie einfach zuhause durchführen können. Hierfür sollte es an jedem Gerät einen Testknopf geben.
Was mache ich, wenn es brennt?
Verlassen Sie umgehend die Wohnung bzw. das Gebäude und wählen Sie die Notrufnummer 112.
Nähere Informationen finden Sie auch unter www.rauchmelder-lebensretter.de
