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Der 09. September 2023 war ein Freudentag für die Freiwillige Feuerwehr Feldkahl-Rottenberg. Gemeinsam wurde viele Jahre für ein neues Feuerwehrhaus für die fusionierte Freiwillige Feuerwehr Feldkahl-Rottenberg zwischen den beiden Hösbacher Ortsteilen Feldkahl und Rottenberg gekämpft und für eine Realisierung mit anderen gestritten. Nun ist das 3,75 Millionen teure Werk schließlich dank der Unterstützung und der Mithilfe Vieler gegen den Widerstand Einzelner endlich gelungen und konnte am Samstag feierlich seiner Bestimmung übergeben und gesegnet werden.

Der Umzug der Feuerwehr war von ihren beiden alten Feuerwehrhäuser in das gemeinsame neue Haus bereits am 24. Juni 2023 erfolgt.

Im Erdgeschoss bietet das fast 1000 qm große Feuerwehrhaus vier Fahrzeugstellplätze und Lager- und Werkstatträume sowie Umkleide- und Sanitärräume für die Einsatzkräfte. Im Obergeschoss befinden sich die Verwaltungs-, Gruppen- und Besprechungsräume, Aufenthaltsbereiche mit Küche für die Mannschaft und ausreichender Platz für Schulung und Ausbildung.

Im Außenbereich befinden sich ein großer Parkplatz mit Übungshof, ein Unterstand für Fahrräder sowie ein Waschplatz für die Fahrzeuge. Im Falle eines Stromausfalles kann das gesamte Gebäude mit einer fest eingebauten Netzersatzanlage weiter betrieben werden.

Für diese zukunftsorientierte Baumaßnahme erhält der Markt Hösbach einen staatlichen Zuschuss und der Landkreis mietet dauerhaft einen der vier Stellplätze für den bei der Freiwilligen Feuerwehr Feldkahl-Rottenberg stationierten landkreiseigenen Schlauchwagen.

Eröffnet wurden der Festakt von einem Zusammenspiel der Blaskapellen aus Feldkahl und Rottenberg unter der Leitung von Dieter Duzak.

Hösbachs Bürgermeister Baumann konnte zur eröffnung der Feierlichkeiten rund 200 Gäste aus der Politik, der Nachbarschaft, Vereinsvertretern und der Feuerwehr begrüßen. In seiner Ansprache zeigte er unter anderem die Hintergründe des Neubaus und der Fusion der beiden vormals selbständigen Ortsfeuerwehren aus Feldkahl und Rottenberg auf.

Anlässlich des Florianstags 2024 soll mit einem Tag der offenen Tür das neue Feuerwehrgebäude der gesamten Bevölkerung und den benachbarten Feuerwehren vorgestellt werden und nochmals ein gebührendes Feuerwehrfest im neuen Haus gefeiert werden.

Pfarrer Andreas Reuter von der Pfarreiengemeinschaft Laufachtal segnete die neuen Räume.

Anschließend überbrachten die Staatsministerin für Digitales Judith Gerlach (CSU) auch im Namen des ebenfalls anwesenden Landtagsabgeordneten Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU), die SPD-Landtagsabgeordnete Martina Fehlner, Landrat Dr. Alexander Legler, Kreisbrandrat Frank Wissel sowie Jörg Vetter vom Architekturbüro kPlan aus Siegen jeweils in einem Grußwort ihre Glückwünsche zum neuen Haus.

Jörg Vetter überreichte als Architekt zum Abschluss seines Grußwortes zusammen mit Bürgermeister Michael Baumann dem Kommandanten Christian Seitz und seinem Stellvertreter Marius Heck einen symbolischen Schlüssel aus Holz. Der Architekt  bedankte sich beim Markt Hösbach und der Feuerwehr und bei allen an der Planung, am Bau und der Ausführung beteiligten Personen und Firmen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.

Nach dem Festakt lud der Markt Hösbach seine Gäste noch zu einem Imbiss ein.

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Für das Führen eines Feuerwehrbootes, das nur mit Muskelkraft oder mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren effektive Nutzleistung bei einem Verbrennungsmotor nicht mehr als 11,03 Kilowatt oder bei einem Elektromotor höchstens 7,5 Kilowatt in der Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011 beträgt, benötigt man keinerlei amtliche Bescheinigung.

Beispielbild:
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Für andere größere Feuerwehrboote, wie z. B. die vorhandenen Mehrzweckboote, ist die Binnenschiffspersonalverordnung – BinSchPersV zu beachten.

Beispielbild:
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Zum 18.01.2022 ist die neue Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt (Binnenschiffspersonalverordnung - BinSchPersV) in Kraft getreten.

Diese setzt die Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinien 91/672/EWG und 96/50/EG des Rates in deutsches Recht um und löst zugleich die alte Verordnung über Befähigungszeugnisse in der Binnenschifffahrt (Binnenschifferpatentverordnung - BinSchPatentV) ab.

Die sich daraus ergebenden Rechtsänderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die zum Führen von Booten des Brand- und Katastrophenschutzes notwendige Erlaubnis:


Überblick über die Änderungen nach der BinSchPersV
Alte Rechtslage:
Gem. § 4 Abs. 3 S. 1 BinSchPatentV-alt befähigte zum Führen von u.a. nicht befreiten Dienstbooten des Zivil- und Katastrophenschutzes und der Feuerwehr mit einer Länge von weniger als 20 Metern ein amtlicher Berechtigungsschein der Dienst- oder Ausbildungsstelle. Gleiches galt nach § 4 Abs. 3 S. 2 BinSchPatentV-alt hinsichtlich Wasserrettungsfahrzeugen mit einer Länge von weniger als 20 Metern für Inhaber eines Berechtigungsscheins einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft.

Zugleich berechtige § 7 Abs. 4 S. 1 Ziffer 2 BinSchPatentV-alt zum Führen von nicht befreiten Booten mit einer Länge von weniger als 20 Metern grundsätzlich auch ein Sportbootführerschein nach der Verordnung über das Führen von Sportbooten (Sportbootführerscheinverordnung - SpFV).

Neue Rechtslage:
Nach Auskunft der zum Ressort des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gehörenden Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (WSV) ist die neue Vorschrift so zu verstehen, dass unter den Begriff der „gewerblich genutzten Fahrzeuge“ auch die nicht befreiten Boote des Brand- und Katastrophenschutzes fallen.

§ 13 Abs. 1 BinSchPersV enthält eine dem § 4 BinSchPatentV vergleichbare Regelung, d.h. für das Führen von Dienstbooten des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und von Wasserrettungsfahrzeugen einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaften mit einer Länge von jeweils weniger als 20 Metern befähigt ein amtlicher Berechtigungsschein.

Eine Gleichstellung der amtlichen Berechtigung mit dem Sportbootführerschein - wie noch in § 7 Abs. 4 S. 1 Ziffer 2 BinSchPatentV-alt vorgesehen - enthält die neue BinSchPersV hingegen nicht mehr.

Allerdings sieht der § 130 BinSchPersV Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge und für nicht befreite Boote unter 20 Metern Länge vor. So konnten zunächst gem. § 130 Abs. 2 BinSchPersV gewerblich genutzte Boote mit einer Länge von weniger als 20 Metern bis zum 17. Januar 2024 grundsätzlich weiter mit einem Sportbootführerschein gefahren werden. Mit einer Änderungsverordnung wurde im April 2023 die Übergangsfrist bis zum 17. Januar 2027 verlängert.

Daraus ergeben sich für die Feuerwehren folgende Konsequenzen:

Rechtslage bis zum 17.01.2027
Bis zum 17.01.2027 dürfen nicht befreite Boote des Brand- und Katastrophenschutzes - neben einer amtlichen Berechtigung - weiterhin auch mit einem Sportbootführerschein gefahren werden. Während dieser Übergangsfrist gilt folglich die alte Rechtslage.

Rechtslage ab dem 18.01.2027
Mit Wegfall der Übergangsvorschrift in § 130 BinSchPersV ab dem 18.01.2027 berechtigt ein Sportbootführerschein nicht mehr zum Führen von Booten des Brand- und Katastrophenschutzes. Ab diesem Datum benötigen somit alle Bootsführer der Feuerwehr zum Führen eines nicht befreiten Feuerwehrbootes einen amtlichen Berechtigungsschein im Sinne von § 13 BinSchPersV.

Die Staatliche Feuerwehrschule hat bei ihren Feuerwehrlehrgängen für Bootsführer schon bisher, auch nach der alten Rechtslage, amtliche Berechtigungsscheine zum Führen von Booten des Brand- und Katstrophenschutzes ausgestellt. Bisher erteilte amtliche Berechtigungsscheine der Staatlichen Feuerwehrschule behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit und es ist anzunehmen, dass zukünftig bei den Feuerwehrlehrgängen für Bootsführer an der Staatlichen Feuerwehrschule auch weiterhin die erforderlichen amtlichen Berechtigungsscheine ausgegeben werden.

Es ergeben sich daraus aber für uns folgende Fragen, um die Einsatzbereitschaft für unserer Mehrzweckboote ab dem 18.01.2027 im vollen Umfang aufrechtzuerhalten:

Da ein größerer Anteil unserer Feuerwehrbootsführer über unsere Landkreisausbildung einen Sportbootführerschein erworben haben und durch eine vom Landkreis bei der FF Karlstein organisierte ergänzende theoretische und praktische Ausbildung zum Feuerwehrbootsführer ausgebildet wurden, ist für die Zukunft zu klären, wie diese bisher schon eingesetzten Feuerwehrbootsführer mit ihrem Sportbootführerschein und unserem Nachweis der ergänzenden Ausbildung zum  Feuerwehrbootsführer in Bayern die zukünftig erforderliche amtliche Berechtigung zum Führen eines Bootes des Brand- und Katastrophenschutzes erlangen können und wer berechtigt ist diese amtlichen Berechtigungsscheine auszustellen.

Des Weiteren muss geklärt werden, wie zukünftig die Bootsführerausbildung bei uns im Landkreis organisiert wird. Unser Ziel sollte sein, dass es neben der Bootsführerausbildung an der Staatlichen Feuerwehrschule wie bisher eine Möglichkeit geben muss, auch weiterhin auf lokaler Ebene einen Sportbootführerschein zu erwerben und damit die grundlegenden Kenntnisse zum Führen eines Bootes nachgewiesen werden. Die zusätzlich notwendigen erweiterten theoretischen Kenntnisse und die praktischen Fähigkeiten zum Führen von Feuerwehrbooten werden durch ergänzende theoretische Schulungen und praktischen Fahrerübungen in einer kommunalen, möglichst vom Landkreis organisierten Ausbildung erworben.
Die Vorlage des Sportbootführerscheins und ein Nachweis über eine ergänzende theoretische und praktische Ausbildung zum Feuerwehrbootsführer müssen u. E. zukünftig zur Erstellung eines amtlichen Berechtigungsschein zum Führen eines Bootes des Brand- und Katastrophenschutzes durch die in Bayern dafür berechtigen Stellen führen.

Im Interesse der ehrenamtlichen Feuerwehrleute wäre es auch sehr sinnvoll, wenn auch zukünftig an der Staatlichen Feuerwehrschule erworbene amtliche Berechtigungsscheine für eine private Nutzung auch weiterhin in Sportbootführerscheine umzuwandeln wären.

Wir hoffen, dass in absehbarer Zeit klare Regelungen für die zukünftige Umsetzung der neuen Rechtslage für Bootsführer der Feuerwehr in Bayern veröffentlicht werden. Wir werden über die weitere aktuelle Entwicklung immer zeitnah informieren.

Maßnahmen bei Ausfall von Einrichtungen des anlagentechnischen Brandschutzes

vfdb Merkblatt 14-05

Wenn Brandschutzanlagen außer Betrieb sind, kann sich das Risiko der Brandentstehung bzw. -ausbreitung erhöhen. Deshalb müssen Maßnahmen getroffen werden, die Arbeiten an den Anlagen möglichst kurzzuhalten. Für diese Zeiten müssen Ersatz- oder Kompensationsmaßnahmen getroffen werden, um die Sicherheit des betroffenen Gebäudes nicht zu gefährden. Bei einer ungeplanten Außerbetriebnahme haben Betreiber keine Möglichkeit zur Vorbereitung, jedoch können vorab grundsätzliche Vorgehensweisen formuliert werden, die im Fall eines Ausfalls umgesetzt werden.  
 
Das Referat 14 „Anlagentechnischer Brandschutz“ des vfdb hat dazu das Merkblatt 14-05 „Maßnahmen bei Ausfall von Einrichtungen des anlagentechnischen Brandschutzes“ (Stand Juni 2023) erarbeitet.

LINK zum Merkblatt

Maßnahmen_bei_Ausfall_von_Einrichtungen_des_anlagentechnischen_Brandschutzes.pdf

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Erfolgreicher DFV-Bundesfachkongress am 07.09.2023 mit brandaktuellen Feuerwehr-Themen in Berlin

Themenkomplex 1: Gewalt gegen Einsatzkräfte

„Wie hätten Sie als Maschinist oder Fahrzeugführer reagiert, wenn Sie mit Feuerwerkskörpern beschossen werden, während Sie mit dem Löschfahrzeug zur Einsatzstelle fahren?“ Eine Frage, die nicht alltäglich ist und die sich viele noch nicht gestellt haben; Christian Woletz hat diese Situation als Einsatzkraft der Berliner Feuerwehr an Silvester 2022/2023 erlebt. Eindrucksvoll schilderte er zum Auftakt des 11. Bundesfachkongresses des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), wie er Gewalt gegen die anrückenden Feuerwehrleute erleben musste. „Es ist eine Dimension an Gewalt, die alles bisher Dagewesene in Berlin in den Schatten stellt, dabei sind wir als Großstadt schon einiges gewohnt gewesen“, bedauerte Woletz.

Der zuständige Berliner Staatssekretär für Inneres, Christian Hochgrebe, beschrieb dann in seinem Vortrag „den Dreiklang der rechtsstaatlichen Mittel von Prävention, Intervention und Repression als notwendigen Ansatz zur Verhinderung von sich verschlimmernden gesellschaftlichen Entwicklungen“. Die Verzahnung von Judikative und Legislative, die Bereitstellung von erforderlichen Finanzmitteln und insbesondere die Entschlossenheit, für die Sicherheit der Einsatzkräfte mit geeigneten technischen und taktischen Mitteln einzustehen, seien aus Sicht des Berliner Senats die geeigneten Maßnahmen. Daran wolle man ganz konsequent festhalten.

Die Ursachen solcher Gewalteskalationen analysierte Ahmad Mansour. Der bekannte Psychologe und Autor beschrieb in seinem Vortrag Hintergründe und erste Lösungsansätze. Eine Feststellung war ihm äußerst wichtig: „Die Gesellschaft, egal, ob mit Migrationshintergrund oder nicht, steht hinter Ihnen als Einsatzkräfte. Ihre Arbeit verdient Respekt, das wird nur selten gesagt.“ In der öffentlichen Wahrnehmung würden oft vorschnelle Einschätzungen hierzu abgegeben, die nicht zwingend die Realität abbilden. Mansour erläuterte umfangreich die Sozialisierung in patriarchalen Strukturen, die eine völlig andere Herangehensweise an Alltagssituationen begründe. „Wenn aus Unsicherheit Aggressivität wird, werden Einsatzkräfte angegriffen. Klare Ansagen werden als Kränkung angenommen“, so Mansour. In der Wahrnehmung der eigenen Ohnmachtsgefühle versuchten sie in ihrer Unsicherheit, andere zu Opfern zu machen, um diese wiederum zu beherrschen. „Das ist dann der Auslöser für Gewaltbereitschaft als Mittel zum Verschwinden der Minderwertigkeit“, erklärte der Psychologe.

DFV-Vizepräsident und Fachanwalt für Strafrecht Lars Oschmann ordnete den 130 Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Bundesfachkongresses die Vorfälle von Gewalt im Einsatz juristisch ein. Er beschrieb, dass zwar die Definition von Gewalt klar und eindeutig sei, allerdings die Wahrnehmung durch Einsatzkräfte in Einzelfällen durchaus davon abweichen könne. Minimiert nun aber überhaupt diese Strafzumessung die Gewalt? „Nein, dies hat nicht zu einer Verminderung geführt, nun aber soll das Strafmaß dennoch erneut erhöht werden. Hintergrund ist die Aufweitung als ‚Verbrechen‘, das mit einem Strafmaß von mindestens einem Jahr belegt ist und viele weitere Möglichkeiten der Beweisführung eröffnet. Das Ziel ist die Effektivität der richterlichen Entscheidung, welche hoffentlich zu mehr Abschreckung führt als bisher“, führte Oschmann aus. Hierfür seien auch spezielle Staatsanwaltschaften ein probates Mittel.

Wie schnell einfache alltägliche Begegnungen schon als bedrohlich wahrgenommen werden können und daraus Gewalt als Gegenreaktion resultiert, ordnete Notfallseelsorger Olaf Engelbrecht ein. Aggressionen seien im Übrigen bei Frauen und Männern anders ausgeprägt. Auch unterschiedliche Kulturen stießen in ihrer spezifischen Reaktion aufeinander. „Komplexe soziale Systeme monopolisieren Gewalt“, erläuterte er. Mit nachdenklichen Beispielen führte Engelbrecht das Plenum in das alltägliche Wechselspiel der Macht ein. Dabei verlor er als Feuerwehrseelsorger aus Braunschweig nie den Bezug zu den Situationen des Einsatzpersonals. Wichtig sei, sich als Feuerwehr-Einsatzkraft mit den Gefahren sowie mit den Möglichkeiten der Bewältigung von Angriffen zu beschäftigen.

„Wir brauchen Respekt, Empathie und Werte“, resümierte Heinz Kreuter, Moderator und Mitglied des DFV-Beirats, der die Veranstaltung mit hoher Sachkenntnis begleitete. In Pausengesprächen gab es nicht nur die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch, sondern auch zum Besuch der Fachausstellung von Mitgliedern des DFV-Förderkreises.

Themenkomplex 2: Verschiedene Aspekte der Elektromobilität dargestellt

Im zweiten Themenkomplex „Elektromobilität als Herausforderung“ beschäftigten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit der E-Mobilität. Den Auftakt bildete der Vortrag von Marcel Hommens vom Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz, in dem er sich mit den Herausforderungen bei schweren Verkehrsunfällen mit E-Fahrzeugen beschäftigte und praxisorientierte Erkenntnisse beschrieb. „Mit der Erkundung muss bereits die Einsatztaktik angepasst werden“, riet Hommens. Er führte aus, dass neben dem Trupp, der zu Personenrettung am Fahrzeug arbeite, und dem Trupp zur Sicherstellung des Brandschutzes ein weiterer Trupp mit Atemschutz, einem Lüfter sowie, sofern vorhanden, einer Respihood bereitstehen solle. „Letztlich stehen den Feuerwehren alle Mittel zur Abarbeitung solcher Lagen zur Verfügung; im Fall der Fälle muss allerdings die Taktik angepasst werden“, resümierte der Referent.

Christian Emrich, Branddirektor der Feuerwehr München, beschrieb zunächst die Entwicklung und den aktuellen Sachstand der Fachempfehlung zur Brandbekämpfung bei E-Fahrzeugen. Viel ist in den vergangenen Jahren diskutiert worden, aber wie ist der Kenntnisstand 2023? „Wasser reicht zum Löschen aus. Die öffentlichen Feuerwehren benötigen keine gesonderten zusätzlichen Gerätschaften“, so die klare Botschaft Emrichs. Er appellierte, bei brennenden E-Fahrzeugen „nicht mehr und nicht weniger“ zu machen als früher. Aufgabe der Feuerwehr sei die Brandbekämpfung sowie die Personenrettung. Nach erfolgten Löschmaßnahmen riet er zu einer sauberen Übergabe an ein Abschleppunternehmen. „Diese haben sich über die Jahre darauf eingestellt und Kompetenzen aufgebaut“, so Emrich.

Einen anderen Blickwinkel auf die Themenwelt bot Rainer Kunze von der Feuerwehr Hannover. Er berichtete über die ersten Schritte der Umstellung von Einsatzfahrzeugen auf E-Fahrzeuge in der Region Hannover. Grundlage war der Auftrag, Einsatzfahrzeuge in der Gewichtsklasse bis 5,5 Tonnen, soweit ein brauchbares Produkt am Markt erhältlich ist, auf E-Mobilität umzustellen. Kunze berichtete von den verschiedenen Stufen von der Identifikation relevanter Fahrzeugtypen über die Ermittlung möglicher Produkte bis hin zur Umsetzung. Das größte Projekt habe der Prototyp eines elektrogetriebenen Rettungswagens dargestellt. Nach wie vor gebe es Restriktionen in der Produktpalette: ein höheres Fahrzeuggewicht sowie höhere Kosten. „Es ist meine Prognose für die nächsten zwei Dekaden, dass es gewisse Produkte nicht mehr mit dem bisherigen Kraftstoff geben wird“, so seine Einschätzung.

Hier sind die freigegebenen Präsentationen des DFV-Bundesfachkongress 2023 online gestellt: 

  • Vortrag „So war mein Silvester – Bericht einer Einsatzkraft aus Berlin“ - Christian Woletz | Berliner Feuerwehr

Vortrag von Christian Woletz

  • Vortrag "Gewalt gegen Einsatzkräfte aus strafrechtlicher Sicht" - Lars Oschmann | Vizepräsident Deutscher Feuerwehrverband und Fachanwalt für Strafrecht

Vortrag von Lars Oschmann

  • Vortrag "Technische Unfallrettung bei E-Fahrzeugen – neue Herausforderung" - Marcel Hommens | Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz

Vortrag von Marcel Hommens

  • Vortrag "E-Mobilität: Löschen von Fahrzeugbränden – aktueller Sachstand" - Christian Emrich | Branddirektion München

Vortrag von Christian Emrich

  • Vortrag "E-Mobilität: RTW, HLF und Co elektrisch – Eine Alternative für die Feuerwehr?" - Rainer Kunze | Feuerwehr Hannover

Vortrag von Rainer Kunze

(Bild: Bilddatenbank des DFV)DFV Bundesfachkongress 23

„Vorbilder und Mutmacher“: Bundespräsident lobt Feuerwehrangehörige
Großes Interesse an DFV-Stand beim Bürgerfest im Park von Schloss Bellevue 

Unter uns sind Menschen, die oft ihr Leben riskieren, um Brände zu löschen, Keller auszupumpen, Verletzte und Verschüttete zu retten. Die alle sind Vorbilder! Die alle sind Mutmacher!“, lobte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei seiner Begrüßung am Schloss Bellevue das Engagement in der Feuerwehr. Zahlreiche Feuerwehrangehörige aus ganz Deutschland waren am Freitag zum Empfang in den Amtssitz des Staatsoberhaupts geladen – als Dank für ihr ehrenamtliches Engagement. Tags darauf strömten beim „Tag des Offenen Schlosses“ knapp 10.000 Personen in den Park von Schloss Bellevue.

Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) gab beim zweitägigen Bürgerfest, das unter dem Motto „imWIRverbunden“ stand, Einblicke in die Arbeit der 1,3 Millionen Feuerwehrangehörigen. So nutzte auch der Bundespräsident die Gelegenheit zur virtuellen Brandbekämpfung: Jugendfeuerwehrfrau Anna Skorday nahm Frank-Walter Steinmeier mit in ein Zimmerbrand-Szenario, bei dem das Staatsoberhaupt zum Schluss auch das Strahlrohr übernahm und das Feuer löschte. Danach informierte sich der Gastgeber des Bürgerfestes über das internationale Engagement der Feuerwehren. Die Trainingsplattform mit VR-Brille und die baden-württembergische Europa-Mitmach-Aktion waren Highlights des stets umlagerten DFV-Standes. Selbst die hohen Temperaturen hielten die Besucherinnen und Besucher nicht davon ab, einmal die Feuerwehr-Schutzkleidung anzuprobieren und damit ein ganz besonderes Selfie zu machen.

(Bilder: Bilddatenbank des DFV)

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Gerne geben wir den Dank der Gemeinde Laufach an alle Kameradinnen und Kameraden der beteiligten Feuerwehren für ihren Einsatz in Laufach in der Unwetternacht vom 16.08.2023 weiter.

In den Dank sind natürlich auch alle anderen Feuerwehrkräfte eingeschlossen, die in den anderen von dem Unwetter betroffenen Gemeinden in unserem Landkreis im Einsatz waren.

Jeder der vielen Einsatzkräfte gab sein Bestes an seinem ihm zugewissenen Platz. Das war der Schlüssel für diese insgesamt erfolgreiche Arbeit bei der Beseitigung der vielen verschiedenen Unwetterschäden in unserem Landkreis.   
  

Dankschreiben Gemeinde Laufach

Auch im Markt Hösbach beteiligten sich die Feuerwehren mit einer gemeinsamen Aktion „Ein Tag bei der Feuerwehr“ an den in den Sommerferien stattfindenden Ferienspielen. 18 Mädchen und Jungen hatten einen spannenden und erlebnisreichen Tag bei der Feuerwehr.

Am Vormittag konnten die Kinder in vier verschiedenen Stationen ein Löschfahrzeug erkunden sowie zu den Themen Erste Hilfe, Notruf 112 und Brandschutz etwas erlernen. Nach einer stärkenden Mittagspause durften die Kids sich beim Geschicklichkeitspar­cours austoben, am Spritzenhaus das Löschen üben und ihre Schwindelfreiheit beim Kistenklettern an der Drehleiter des Marktes Hösbach unter Beweis stellen.

Zum Abschluss am Nachmittag gab es noch für alle Kinder eine Teilnahmeurkunde mit einem Erinnerungsfoto.

Anschließend wurden alle Kinder glücklich und zufrieden von ihren Eltern abgeholt.

Vielen Dank an das gesamte Team für die gelungene Aktion und in der Hoffnung, dass bei möglichst vielen Kindern das Interesse zur Mitarbeit in den Kinder- und Jugendgruppen der Hösbacher Feuerwehren geweckt wurde.

(Bilder FF Hösbach)
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Am 10.09.2023 wurde gegen 17:00 Uhr von der Integrierten Leitstelle Bayer. Untermain zunächst die Freiwillige Feuerwehr Mainaschaff und der Verkehrssicherungsanhänger der Stockstädter Feuerwehr gemeinsam mit dem Rettungsdienst zu einem Verkehrsunfall auf die Bundesautobahn BAB A 3 in Fahrtrichtung Frankfurt in den Bereich der Abfahrt Richtung Kleinostheim alarmiert. Die Anfahrt der Feuerwehrkräfte auf die Autobahn erfolgt in diesem Fall über eine Behelfszufahrt für Einsatzfahrzeug über den Eller in Mainaschaff.

Im Abfahrtsbereich der Anschlussstelle Kleinostheim war kurz vor dem anschließenden Kreisel ein PKW alleinbeteiligten in die Leitplanke geprallt und kam direkt neben der Leitplanke zum Stehen. Der zuerst eingetroffene Rettungswagen gab die Rückmeldung, dass die Person im Fahrzeug eingeschlossen und schwer zu erreichen ist und für die weitere schonende Rettung technisches Gerät der Feuerwehr erforderlich ist. Die Leitstelle alarmierte daraufhin zusätzlich noch die Freiwillige Feuerwehr Kleinostheim und den Rüstwagen der Großostheimer Feuerwehr.   

Mit Mithilfe von hydraulischen Rettungsgeräten wurde das Fahrzeugdach abgetrennt und der verletzte Fahrer schonend aus dem Fahrzeug gerettet. Nach einer rettungsdienstlichen Erstversorgung vor Ort wurde er vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus transportiert.

Die Feuerwehr sperrte während der Rettungsarbeiten die Auf- und Abfahrt der Anschlussstelle und sicherte während des gesamten Einsatzes die Unfallstelle ab. Abschließend reinigte sie noch die Fahrbahn.

Der Einsatzleiter Riccardo Martino, stv. Kommandant der Mainaschaffer Feuerwehr, konnte auf insgesamt 36 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren Mainaschaff, Kleinostheim, Stockstadt und Großostheim zurückgreifen. Kreisbrandinspektor Otto Hofmann stand dem Einsatzleiter beratend zur Seite.

(Bilder FF Mainaschaff und FF Kleinostheim)
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Die Feuerwehren im Landkreis Aschaffenburg verfügen über 10 Flachwasserschubboote. Die Bootsführer dieser Boote benötigen aufgrund der Bootsgröße und Ausführung keinen amtlichen Erlaubnisschein und keinen Sportbootführerschein um diese Boote in Gewässern zu bewegen. Gleichwohl ist aber eine fachliche Ausbildung für den Einsatz dieser Boote erforderlich.

Am 09.09.2023 veranstalteten die Kreisbrandinspektion mit dem Kreisfeuerwehrverband gemeinsam mit der Freiwilligen Feuerwehr Karlstein ein Tagesseminar für die Nutzung dieser Boote.

Unter der Leitung von Tobias und Martin Brendel von der FF Karlstein trafen sich am Vormittag die Teilnehmer in den Räumlichkeiten der Karlsteiner Feuerwehr.

Den ganzen Vormittag wurde vor allem das theoretische Wissen über das Boot und seinem Einsatz auf Gewässern vermittelt. Neben den beliebten Themen, wie Knoten & Stiche, konnte auch das Thema Recht auf den neusten Stand gebracht werden.

Am Nachmittag wurde es praktisch. An der NATO-Rampe wurden sechs Boote zeitnah in den Main gewassert. Zunächst galt es, verschiedene Grundfahraufgaben auf dem Main zu bewältigen. Neben „Wenden in engen Bereichen“, „Mann über Bord“ und das Fahren in unbekannten Gewässern, galt es, verschiedene Anlegemanöver an der Marina in Karlstein durchzuführen.

Am Ende des erfolgreichen und sonnigen Tages galt es, die Wasserrettungsanzüge näher kennen zu lernen und natürlich auch auszuprobieren. Hierbei erfolgte die Einweisung in die Anzüge durch den Karlsteiner Kommandanten Andreas Emge und dann ging es kurzerhand in den der Main.

Am Ende des Tages konnte man in erschöpfte, aber zufriedene Gesichter blicken. Dieses Einsatzmittel wird Gott sei Dank nicht allzu oft gebraucht, dennoch ist für Einsätze auf dem Wasser und auf Eisflächen sinnvoll und wichtig.

Vielen Dank an alle Teilnehmer. Danke insbesondere auch an das Ausbilderteam der FF Karlstein und natürlich auch an alle Helfer im Hintergrund, die das Tagesseminar in Karlstein ermöglichten.

(Bilder FF Karlstein)
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Am 09.09.2023 wurde gegen 16:00 Uhr die Freiwillige Feuerwehr Großostheim von der Integrierten Leitstelle Bayer. Untermain zu einem Verkehrsunfall auf die Bundesstraße B 469 zwischen den Anschlussstellen Großostheim-Mitte und Niedernberg in Fahrtrichtung Amorbach alarmiert.

Ein PKW fuhr mit hoher Geschwindigkeit auf ein stehendes Polizeifahrzeug auf, welches dort gerade eine andere Einsatzstelle auf der 4-spurigen Bundesstraße absicherte. Es wurde dabei eine Person leicht verletzt.

Beim Eintreffen der Großostheimer Feuerwehr war die Freiwillige Feuerwehr Niedernberg bereits vor Ort. Die Feuerwehr Niedernberg war ursprünglich zuerst alarmiert worden, da die Unfallstelle an einer anderen Örtlichkeit gemeldet war.

Zusammen sicherten beide Feuerwehren die Einsatzstelle ab und reinigten abschließend die Fahrbahn.

(Bilder FF Großostheim)

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Die Zentrale Einsatznachbearbeitung (ZEN) funktioniert wieder - die Firma Eurofunk hat die Einsätze in die ZEN überspielt.

Es müssten jetzt alle Einsätze vorhanden sein.

Mit der Feuerwehr hast du die besten Karten.

Bei der Freiwilligen Feuerwehr aktiv mitzumachen – das bedeutet, für den Notfall bestens ausgebildet und vorbereitet zu sein,
um zu wissen, wann man welchen Trumpf ausspielen muss, um eine „brenzlige Situation“ erfolgreich zu meistern.

Feuerwehr ist spannend, abwechslungsreich und ehrenhaft.

Und das Beste: Man ist dabei nie allein, sondern immer Teil eines Teams, in dem buchstäblich jeder für jeden durchs Feuer geht!

Helfen ist Trumpf Grün König

Weibersbrunn/Waldaschaff. Am Donnerstag (07.09.2023) ereigneten sich im Laufe des Tages zwei Verkehrsunfälle am sogenannten Kauppenabstieg zwischen den Anschlussstellen Weibersbrunn und Bessenbach/Waldaschaff in Fahrtrichtung Frankfurt.

Gegen 14:45 Uhr kam ein PKW alleinbeteiligt rechts von der Fahrbahn ab, kollidierte mit der Außenleitplanke und kam schließlich auf dem Standstreifen zum Stehen. Eine medizinische Ursache kann nicht ausgeschlossen werden. Der Fahrer wurde von Ersthelfen vorbildlich aus dem Auto geholt und bis zum Eintreffen der Rettungskräfte betreut. Nach einer notärztlichen Erstversorgung wurde er in ein Krankenhaus transportiert.

Die Feuerwehren aus Weibersbrunn und Waldaschaff sicherten die Unfallstelle ab und leiteten den Verkehr über die linke Fahrspur vorbei. Der rechte und mittlere Fahrstreifen war für ca. eine Stunde gesperrt. Gegen 16:00 Uhr würde die Autobahn wieder komplett für den Verkehr freigegeben.

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Gegen 21:00 Uhr kam es erneut zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei PKW kurz nach der Kauppenbrücke. Hierbei wurde eine Person im ersten Fahrzeug leicht verletzt. Die beiden Personen aus dem zweiten Fahrzeug blieben unverletzt.
Die Feuerwehren sicherten die Unfallstelle ab, nahmen auslaufende Betriebsstoffe auf und unterstützen den Abschleppdienst bei der Bergung der Fahrzeuge. Gegen 22:30 Uhr war die Einsatzstelle geräumt.

Den Einsatzleitern standen bei den beiden Einsätzen jeweils ca. 30 Einsatzkräfte mit 7 Fahrzeugen zur Verfügung. Von Seiten der Kreisbrandinspektion war ebenfalls ein Vertreter vor Ort.

Foto: Kreisbrandinspektion Aschaffenburg

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Am 07.09.2023 wurde auf einer Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Mömbris-Hutzelgrund Franz Rauscher zum neuen Kommandanten gewählt. Sein erster Stellvertreter bleibt Helmut Stenger. Zum neuen zweiten Stellvertretenden Kommandanten wurde Stephan Kampfmann gewählt.

Wir gratulieren den Gewählten und wünschen der neuen Führungsmannschaft viel Erfolg bei ihrer Arbeit und eine glückliche Hand bei all ihren Entscheidungen.

(von links nach recht: 2. Stv. Kdt. Stephan Kampfmann, Kdt. Franz Rauscher, 1. Stv. Kdt. Helmut Stenger)
2 Stv S Kampfmann Kdt F Rauscher 1 Stv H Stenger

   

Bundesinnenministerin Faeser: „Bevölkerungsschutz ist eine der wichtigsten Aufgaben der Zukunft“
Netzwerken auf höchster Ebene beim 15. Berliner Abend der deutschen Feuerwehren

„Bevölkerungsschutz und Zivilschutz sind eine der wichtigsten Aufgaben der Zukunft. Ich werde hierfür Mittel zur Verfügung stellen!“, unterstrich Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 06.09.2023 beim 15. Berliner Abend der deutschen Feuerwehren die Bedeutung der Arbeit der Feuerwehren. Faeser erklärte bei der Netzwerkveranstaltung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), dass sich in der Bevölkerung das Bewusstsein für Resilienz geändert habe: „Wir haben noch viel Arbeit vor uns!“ DFV-Präsident Karl-Heinz Banse appellierte an die mehr als 40 fachlich zuständigen Bundestagsabgeordneten, neben der äußeren auch die innere Sicherheit im derzeit debattierten Haushalt gebührend zu berücksichtigen: „Zehn Prozent der Mittel für die militärische Verteidigung werden für die zivile Verteidigung gebraucht – hierzu zählt auch der Katastrophenschutz!“ Mehr als 450 Gäste nutzten die Veranstaltung in der Regierungsfeuerwache Berlin-Tiergarten zum Netzwerken auf höchster Ebene.

Banse forderte, dass die Feuerwehren im neu eingerichteten „Gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz“ mit einer operativ-taktisch geschulten Führungskraft vertreten sein müssen. „Wir müssen für den Klimawandel und seine Herausforderungen vorbereitet sein“, so der DFV-Präsident. Der Berliner Landesbranddirektor Dr. Karsten Homrighausen schloss sich den Äußerungen an: „In Krisenzeiten ist es wichtig, die Strukturen der Sicherheitsarchitektur zu stärken.“

„Zusammenhalt durch Teilhabe“: Banse mahnt zuverlässige Finanzierung an

Bundesinnenministerin Faeser stellte sich hinter die Feuerwehrkräfte: „Sie alle verteidigen die demokratischen Werte!“, wandte sie sich an die Feuerwehr-Führungskräfte. DFV-Präsident Banse mahnte eine planbare, zuverlässige Finanzierung der Feuerwehrprojekte im BMI-Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ (ZdT) an. „Ein Sparkurs ist ein falsches Signal in einer Zeit multipler Krisen, sozialer Spaltung und zunehmenden Extremismus‘. Demokratie gibt es nicht für lau!“, stellte er fest. Bei mehreren Projekten sollte es nach Ende der Förderzeit keine weitere Finanzierung geben. Erst aufgrund der gemeinsamen politischen Arbeit der Feuerwehrverbände gab es intensive Gespräche zwischen dem Bundesinnenministerium und der ZdT-Regiestelle. „Uns erreichen Signale, dass die Projekte fortgeführt werden können“, zeigte sich Banse vorsichtig optimistisch.

Kritik an geplanten Haushaltskürzungen beim Kinder- und Jugendplan

„Die Jugend ist unsere Zukunft: Wenn allerdings der Kinder- und Jugendplan des Bundes im aktuellen Bundeshaushalt um fast 45 Millionen Euro gekürzt werden soll, dann leidet diese Zukunft zwangsläufig darunter!“, stellte sich Banse gegen die Kürzungspläne und für die Interessen der Kinder und Jugendlichen.

„Gewalt gegen Einsatzkräfte darf nie in Ordnung sein!“

Großen Applaus bekam die Bundesinnenministerin für ihren Standpunkt gegen Gewalt: „Als Staat, als Bevölkerung, darf für uns Gewalt gegen Feuerwehr- und Rettungskräfte nie in Ordnung sein! Wir müssen das mit allen Mitteln des Rechtsstaates bekämpfen!“ Der DFV-Präsident kündigte eine bundesweite Umfrage zur Gewalt gegen Einsatzkräfte an. „Damit wir dauerhaft Menschen für die Feuerwehr begeistern können, ist es nötig, dass der Respekt vor den Einsatzkräften wieder überall hergestellt wird. Wir fordern ein, dass Straftäter mit der ganzen Kraft des Gesetzes belangt werden.“

Das Engagement der deutschen Feuerwehren für die Ukraine, die internationale Zusammenarbeit und die Unterstützung für ein gemeinsames Museum der deutschen Feuerwehren und der THW-historischen Sammlung in Fulda waren weitere Themen der Netzwerkplattform.

DFV

An den diesjährigen Ferienspielen für die Schulkinder in der Gemeinde Sommerkahl beteiligte sich neben anderen örtlichen Vereinen und Institutionen auch die Freiwillige Feuerwehr Sommerkahl-Vormwald.

In der letzten Ferienwoche konnte die Feuerwehr 40 Kinder im Alter von 6 bis12 Jahren im Feuerwehrhaus begrüßen.

Die Kinder bekamen die Freiwillige Feuerwehr ihres Heimatortes vorgestellt und durften ihr Können bei verschiedenen Spielen unter Beweis stellen.

Mit viel Spaß, Lachen und Wasserspielen verbrachten sie ein paar aufregende Stunden bei der Feuerwehr.

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Im August 2023 wurde der erste in dieser Ausführung geprüfte und zugelassene Sicherheitsbehälter für auffällige und havarierte Lithium-Batterien bei der Freiwilligen Feuerwehr Karlstein in Dienst gestellt.

Der Behälter wurde von der Gemeinde Karlstein mit finanzieller Unterstützung des Landkreises Aschaffenburg bei der Firma LogBatt beschafft.

Transportiert wird der Sicherheitsbehälter im Regelfall mit dem Gerätewagen-Umweltschutz der FF Karlstein. Der Sicherheitsbehälter hat ein Leergewicht von 156 kg und eine geprüfte und zugelassene Zuladung von netto 100 kg Lithium-Batterien. Der Behälter verfügt über zwei Kufen für den Hubwagen- oder Staplereinsatz. Auch hat er eine DIN-Arretierung und vier klappbare Tragegriffe zum Transport an der Einsatzstelle, alles ähnlich einer Tragkraftspritze.

Wenn es der Einsatzfall erfordert, kann der Behälters auch mit Wasser über C-Anschlüsse befüllt werden. Für eine spätere Entsorgung von evtl. kontaminiertem Wasser ist unten eine Tankwagenkupplung (TKW) am Behälter angebracht.

In der Mitte des Behälters ist ein Thermometer installiert, an diesem kann die Innentemperatur jederzeit von außen abgelesen werden. Es empfiehlt sich hierbei die Temperatur, zumindest in der Anfangsphase, immer wieder zu prüfen und zu dokumentieren.

Entstehende Gase im Behälter werden über ein im Deckel integriertes Filtersystem nach draußen geleitet. Somit ist sichergestellt, dass kein Überdruck im Behälter entstehen kann.

Der Behälter steht für jegliche Einsätze im Zusammenhang mit Lithium-Batterien zur Verfügung und kann über die Integrierte Leitstelle Bayer. Untermain entsprechend angefordert werden. Als Beispiel seien hier Einsätze mit Lithium Batterien aus Heimspeichern, E-Bikes, E-Roller oder ähnliches genannt.

Für Kleinstmengen, bis max. 3 kg Nettomasse, steht auch eine geprüfte und zugelassene Transportbox für Lithium Batterien in Karlstein zur Verfügung und für größere Mengen an betroffenen Batterien erinnern wir an den in Karlstein vorgehaltenen Abrollbehälter Wanne mit einem Gesamtfassungsvermögen von 20,5 Kubikmeter. Beides kann auch jederzeit bei Bedarf über unsere Leitstelle bei der FF Karlstein angefordert werden.

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