Angesichts der aktuellen Brandkatastrophe in Kalifornien fordert Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mehr Einsatz vom Bund für den Bevölkerungsschutz.
Der Katastrophenschutz fällt bei Katastrophen in Friedenzeiten im föderalen Deutschland in den Aufgabenbereich der Bundesländer. Im Bayer. Katastrophenschutzgesetz verpflichtet der Freistaat alle vorhandenen kommunalen und staatlichen Kräfte zur Katastrophenhilfe und stellt sie im Katastrophenfall unter eine einheitliche Führungsstruktur.
Bayern hat im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms „Katastrophenschutz Bayern 2030“ in den vergangenen Jahren kräftig in die Sachausstattung der Katastrophenschutzbehörden und der Einsatzorganisationen investiert und im Zeitraum von 2019 bis 2023 insgesamt 88 Millionen Euro bereitgestellt.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann sieht aber auch insbesondere angesichts der ernsten weltpolitischen Sicherheitslage, dass Deutschland mit seinem Katastrophenschutz der Länder besser auf einen Bündnis- oder Verteidigungsfall vorbereitet sein muss. Dafür braucht Deutschland von Seiten des Bundes eine Stärkung der Zivilen Verteidigung und einen umfassenderen, leistungsfähigen Zivilschutz.
Der Bund ist für den Zivilschutz zuständig. Als Teil der deutschen Gesamtverteidigung ist der Zivilschutz eine wichtige Aufgabe des Bundes durch nichtmilitärische Maßnahmen
- die Bevölkerung,
- ihre Wohnungen und Arbeitsstätten,
- lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen,
- Betriebe,
- Einrichtungen und Anlagen
- sowie das Kulturgut
vor Kriegseinwirkungen und vor Angriffen von außen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.
Die seit dem Angriff auf die Ukraine ausgerufene Zeitenwende ist nicht nur bei der Bundeswehr für unsere militärische Verteidigung, sondern auch zum Schutz der Bevölkerung insgesamt für den Zivil- und Katastrophenschutz notwendig. Dass dies notwendig ist, zeigen auch andere weltweite politische Entwicklungen. So steigt z. B. schon jetzt die Zahl der Attacken auf die kritische Infrastruktur durch eine Vielzahl von hybriden Angriffen aus dem Ausland.
Die Mitwirkung der kommunalen Feuerwehren und des Katastrophenschutzes der Länder sind ein ganz wichtiger und unverzichtbarer Baustein des Zivilschutzkonzeptes des Bundes. Insbesondere seit Anfang der 1990-er Jahre wurde aber leider vom Bund an einem notwendigen Zivilschutzanteil, als sein Beitrag zum Katastrophenschutz, deutlich gespart.
Die propagierte Zeitenwende macht deutlich mehr Anstrengungen des Bundes auch für den Bevölkerungsschutz notwendig. Das gilt insbesondere sowohl bei der Verstärkung und Ergänzung für die Feuerwehren und für den Katastrophenschutz mit für den Zivilschutz notwendigen zusätzlichen Fahrzeugen und Spezialausrüstungen als auch für einen ergänzenden Zivilschutzanteil bei der Ausbildung der Helfer.
Des Weiteren gilt es auch den Selbstschutz der Bevölkerung wieder zu stärken. So appelliert insbesondere das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) an die Menschen in Deutschland, sich auf mögliche Notlagen vorzubereiten. Notlagen, z. B. durch den Ausfall essentieller Infrastruktur, müssen nicht eintreten, sie sind aber jederzeit möglich und dafür muss die Bevölkerung vorbereitet sein.
Fazit: Deutschland muss nicht nur militärisch verteidigungsfähig sein, sondern auch im Zivil- und Katastrophenschutz brauchen wir für einen starken Bevölkerungsschutz leistungsfähige Strukturen für die Bewältigung der zunehmenden, durch extreme Wetterereignisse hervorgerufenen Katastrophen und für die besonderen Gefahren- und Einsatzlagen in einem Bündnis- oder Verteidigungsfall.
Begriffsdefinitionen:
Katastrophenschutz – der Katastrophenschutz ist in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache. Daher haben sämtliche Bundesländer eigene Gesetze zur Regelung des Katastrophenschutzes getroffen. Die Katastrophenschutzbehörden haben in Friedenszeiten auf regionaler Ebene die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Sie rufen den Katastrophenfall aus und können eigene Kräfte, wie die Feuerwehren, die Hilfsorganisationen, die Landespolizei sowie Dritte zur Katastrophenhilfe heranziehen. Einsatzkräfte aus anderen Bundesländern und Kräfte des Bundes, z.B. das THW, die Bundespolizei und die Bundeswehr, leisten auf Anforderung dem hilfesuchendem Bundesland Amtshilfe.
Zivilschutz – abgegrenzt vom Katastrophenschutz wird der Schutz der Bevölkerung in einem Bündnis- oder Verteidigungsfall in Deutschland als Zivilschutz bezeichnet. Für den Zivilschutz ist der Bund zuständig. Der Bund verstärkt und ergänzt die Kräfte des friedensmäßigen Katastrophenschutzes der Kommunen und der Bundesländer in so weit, dass sie durch Ausrüstungen des Bundes auch für die besonderen Gefahren und Einsatzlagen in einem in Verteidigungsfall für den Schutz der Bevölkerung einsatzfähig sind.
Bevölkerungsschutz – ist der Oberbegriff für den friedensmäßigen Katstrophenschutz der Kommunen und der Bundesländer und für den Zivilschutz in einem Bündnis- oder Verteidigungsfall des Bundes.
Download:
Bayer. Katastrophenschutzgesetz - BayKSG: BayKatSchutzG.pdf
Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz – ZSKG des Bundes: ZSKG_Bund.pdf
Die bei den Feuerwehren im Landkreis Aschaffenburg vorhandenen bundeseigenen Zivilschutzfahrzeuge zur Verstärkung und Ergänzung der kommunalen Feuerwehren:
Löschgruppenfahrzeug LF-KatS, Baujahr 2012, FF Daxberg
Gerätewagen Dekontamination Personal, Baujahr 2000 mit der Dekontaminationsstelle, FF Großostheim
ABC-Erkundungskraftwagen, Baujahr 2000, FF Stockstadt
(Quelle u. a. Bayer. Innenministerium, Bilder FFen Daxberg, Großostheim und Stockstadt)