Die Freiwillige Feuerwehr Karlstein wurde am Montagnachmittag zu einem Containerbrand am Gebäude alarmiert. Vor Ort fanden die Feuerwehrkräfte einen Spezialcontainer, der gefüllt war mit Litihum Ionen-Modulen, brennend vor. Bevor die Module durchzündeten, konnte der Container noch vom Gebäude weggezogen werden, so dass ein Überschlagen der Flammen verhindert wurde.
Die weitere Aufgabe der Feuerwehr bestand darin, den Container mit ausreichend Wasser zu kühlen bzw. zu füllen und die darin befindlichen Module umzulagern. Eine angrenzende Logistikhalle, die vom entstandenen Brandrauch betroffen war, wurde anschließend belüftet und vom Brandrauch befreit.
Rund vier Stunden später wurde die Einsatzstelle erneut durch die FF Karlstein kontrolliert.
(Quelle und Bilder: FF Karlstein)
Am Dienstagabend (07.01.25) um 18:42 Uhr wurde die Freiwillige Feuerwehr Kleinostheim zu einem Verkehrsunfall an der Ampelkreuzung Aschaffenburger Straße / Saaläckerstraße alarmiert. Ein Linienbus war aus bislang ungeklärter Ursache auf der Bundesstraße 8 in Fahrtrichtung Aschaffenburg nach links von der Fahrbahn abgekommen. Der Bus prallte gegen zwei geparkte Fahrzeuge, mehrere Pflanzenkübel, eine Straßenlaterne sowie die Lichtzeichenanlage. Zusätzlich wurden ein Strom- und ein Telefonversorgungskasten beschädigt.
Zum Unfallzeitpunkt befanden sich rund ein Dutzend Fahrgäste im Bus. Der Busfahrer, der nicht im Fahrzeug eingeklemmt war, befand sich jedoch in einem kritischen Zustand. Elf Fahrgäste wurden durch den Rettungsdienst untersucht, von denen zehn nach der Sichtung vor Ort verbleiben konnten. Ein Fahrgast sowie der Busfahrer mussten zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus transportiert werden.
Neben der Hilfe bei der Patientenversorgung sorgte die Feuerwehr auch für die Ausleuchtung der Unfallstelle, stellte den Brandschutz sicher, klemmte die Batterien des Busses ab und band ausgelaufene Betriebsmittel. Zwei Mannschaftstransportwagen boten den Businsassen Schutz vor der Witterung. Die Fahrgäste konnten schließlich ihre Reise mit Ersatzfahrzeugen fortsetzen.
Die Feuerwehr Kleinostheim war mit sechs Fahrzeugen und 25 Einsatzkräften unter der Leitung von Lukas Lötterle (stv. Kommandant der FF Kleinostheim) im Einsatz. Kreisbrandrat Frank Wissel sowie Kreisbrandmeister und Pressesprecher Markus Fischer unterstützten den Einsatzleiter.
Der Rettungsdienst war mit drei Rettungswagen und einem Notarzt unter der Leitung von Florian Ewald (Malteser Aschaffenburg) vor Ort.
Nach einem Verkehrsunfall auf der A3 in Fahrtrichtung Frankfurt am Abend des 7. Januar 2025 musste die A3 gegen 18:45 Uhr voll gesperrt werden.
Allem Anschein nach war ein PKW auf einen LKW aufgefahren, die Folge war ein Trümmerfeld auf der gesamten Fahrbahn. Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren Weibersbrunn und Waldaschaff übernahmen die Verkehrsabsicherung und Ausleitung des Verkehrs, stellten den Brandschutz sicher, leuchteten die Einsatzstelle aus und wirkten an der Reinigung der Fahrbahn mit.
Der verletzte Fahrer des völlig zerstörten PKW wurde von einer RTW-Besatzung in ein Krankenhaus eingeliefert.
Von Seiten der Feuerwehren waren 37 Feuerwehrleute mit sieben Fahrzeugen vor Ort, Kreisbrandinspektor Otto Hofmann unterstützte den Einsatzleiter.
Zur Unfallursache, Schwere der Verletzungen sowie zur Höhe des Sachschadens können von Seiten der Feuerwehr keine Aussagen getroffen werden.
(Quelle und Fotos: KBI Hofmann, FF Weibersbrunn)
Freut euch auf einen unvergesslichen Tag mit euren Kameradinnen und Kameraden mit Bewerben im Riesentorlauf Ski Alpin und im legendären Schlauchrennen.
Anmeldeschluss: 17.01.2025
Mittwoch, 12. Februar 2025
18:00-19:00 Uhr, kostenlose Onlinefortbildung
Thema: Warum es kein Zufall ist, dass TETRA Endgeräte bundesweit funktionieren - die Digitalfunkbehörde BDBOS stellt sich vor
Referenten: Martin Schlott und Philipp Kronfoth, Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS)
Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicheraufgaben (BDBOS) ist die Netzbetreiberin des Bundes und fällt in den Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Bei dem hochverfügbaren BOS-Digitalfunknetz handelt es sich um das größte TETRA-Funknetz der Welt. Damit dieses bundesweit einheitliche digitale Sprech- und Datenfunksystem zuverlässig verwendet werden kann, liegt zu einem nicht unwesentlichen Teil an den Funkendgeräten und deren Parametrierung.
Was zeichnet Funkendgeräte des BOS-Digitalfunks aus, welche Herausforderungen gibt es und was muss getan werden, wenn ein Endgerät ausgemustert werden soll?
Nach Ihrer erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ticket als Anmeldebestätigung (ggf. Spamordner beachten) sowie den Zugangslink für den virtuellen Veranstaltungsraum.
Die Onlinefortbildung ist kostenfrei und beinhaltet ein Teilnahmezertifikat (im Nachgang per E-Mail, an alle, die angemeldet sind und teilgenommen haben).
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Da es immer mal wieder Anfragen zum Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch für Beamte des Bundes bei der Teilnahme am Feuerwehrdienst in einer Freiwilligen Feuerwehr in Bayern bei uns gibt, haben wir die gesetzlichen Regelungen nachfolgend hier nochmal für die in unseren Freiwilligen Feuerwehren mit wirkenden Beamtinnen und Beamten des Bundes zusammengefasst.
Das Feuerwehrwesen ist Ländersache. Näheres zum Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch regelt für das bayerische Feuerwehrwesen das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG). Nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 BayFwG sind Arbeitnehmer während des Feuerwehrdienstes insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet. Das gleiche gilt nach Art. 9 Abs. 2 BayFwG für Beamte.
Da der Freistaat Bayern in seinen Gesetzen Regelungen nur für Beamtinnen und Beamte des Freistaates Bayern und der bayerischen Gemeinden treffen kann, gilt Art. 9 Abs. 2 BayFwG nicht für Bundesbeamte.
Für Bundesbeamte ergeben sich Freistellungs- und Besoldungsfortzahlungsansprüche während der Teilnahme am Feuerwehrdienst in einer Freiwilligen Feuerwehr aus der Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (Sonderurlaubsverordnung - SUrV) vom 01.06.2016.
1. Freistellungsanspruch unter Fortzahlung der Besoldung für die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen
Nach § 11 Abs. 1 SUrV ist für Ausbildungsveranstaltungen von Organisationen der zivilen Verteidigung (= Feuerwehren) bis zu zehn Tage Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung zu gewähren. Diese Regelung gilt für Veranstaltungen, die auf die Vermittlung des für die Teilnahme an Einsätzen erforderlichen theoretischen Wissens ausgelegt sind. Sonderurlaub wird nicht gewährt für Sitzungen oder Tagungen.
Bundesbeamte haben somit einen Rechtsanspruch auf bis zu zehn Tage Sonderurlaub je Kalenderjahr für die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen für den Feuerwehrdienst in einer Freiwilligen Feuerwehr.
Der Freistellungsanspruch ergibt sich aus § 11 Abs. 1 SUrlV i.V.m. § 11 Abs. 1 ZSKG (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz) und Art. 7 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 4 BayKSG (Bayerisches Katastrophenschutzgesetz)
Nach Art. 7 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 4 BayKSG sind die Feuerwehren zur Katastrophenhilfe verpflichtet. Sie wirken somit nach Landesrecht im Katastrophenschutz mit (= friedensmäßiger Katastrophenschutz).
Nach § 11 Abs. 1 ZSKG nehmen wiederum die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden wahr, die im Verteidigungsfall drohen (= zivile Verteidigung). Die Feuerwehren sind somit eine Einheit der zivilen Verteidigung. Zudem wird im Referentenentwurf zur Sonderurlaubsverordnung (21.04.2016) u.a. erläutert, dass die öffentlichen Einrichtungen (z.B. Feuerwehr) zu den Organisationen der zivilen Verteidigung zählen.
Der zeitliche Rahmen von zehn Tagen im Kalenderjahr für Ausbildungsveranstaltungen hat sich für diesen Zweck im Regelfall in der Praxis bisher als ausreichend erwiesen. Für die Teilnahme an praktischen Übungen und bei konkreten Einsätzen eröffnet § 11 Absatz 3 SUrlV die Möglichkeit zur Gewährung von zusätzlichem Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung für die Dauer der Heranziehung.
2. Freistellungsanspruch unter Fortzahlung der Besoldung für die Teilnahme an Einsätzen und Übungen
Der Freistellungsanspruch für die Teilnahme an konkreten Einsätzen und Übungen ergibt sich aus § 11 Abs. 3 Nr. 1 SUrlV. Danach ist Sonderurlaub für die Dauer der Heranziehung zum Feuerlöschdienst einschließlich angeordneter Übungen zu gewähren.
Die SUrlV spricht hier zwar vom „Feuerlöschdienst“, der Sammelbegriff "Feuerlöschdienst" umfasst jedoch den abwehrenden Brandschutz, die technische Hilfe und die Mitwirkung der Feuerwehren im Katstrophenschutz (z.B. der Einsatz oder die Übung eines Feuerwehr-Hilfeleistungskontingentes).
Der Freistellungsanspruch gilt, insbesondere bei Einsätzen während der Nachtzeit, auch für einen angemessenen Zeitraum danach, da die notwendigen Erholungszeiten nach einem Einsatz den Einsatzzeiten entsprechend zu zuschlagen sind.
SUrlV - Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes
Sollte es bei der Umsetzung dieser Regelung für Bundesbeamte in einem Einzelfall zu Problemen kommen, dann stehen Kreisbrandrat Frank Wissel und auch der Arbeitsbereich Feuerwehrwesen im Landratsamt für Fragen und Hilfen gerne zur Verfügung.
Download des Einladungsschreiben: Einladungsschreiben_Tauchpumpen_2025.pdf
BAB3 – Bessenbach/Waldaschaff – Verkehrsunfall mit PKW alleinbeteiligt – eine Person schwer verletzt
Am Sonntagabend (05.01.2025) wurden um 22:10 Uhr die Feuerwehren Bessenbach und Waldaschaff zu einem Verkehrsunfall mit ausgelöstem eCall (automatischer Notruf eines Fahrzeugs) – ohne Sprechkontakt - auf die Bundesautobahn 3 zwischen der Anschlussstelle Bessenbach/Waldaschaff und der Kauppenbrücke in Fahrtrichtung Würzburg alarmiert.
Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte stellte sich folgende Lage dar: Ein PKW war alleinbeteiligt auf regennasser Straße von der Fahrbahn abgekommen, überschlug sich mehrfach und kam in Fahrrichtung auf dem Standstreifen wieder zum Stehen. Der Fahrer des Wagens wurde dabei schwer verletzt und war im Fahrzeug eingeschlossen. Ein zufällig vorbeifahrender Feuerwehrmann bemerkte – dass mit dem Fahrzeug – etwas nicht stimmte und bliebt auf dem Standstreifen stehen, um nachzuschauen. Er führte direkt Erst-Hilfe-Maßnahmen durch und wies die anrückenden Kräfte ein.
Die Einsatzkräfte bereiteten sofort die technische Rettung vor. Ein Feuerwehr-Sanitäter konnte durch eine Erstöffnung in das innere des Fahrzeugs zum Patienten gelangen. Er versorgte und betreute ihn, während weitere Kräfte mit hydraulischem Gerät eine größere Fahrzeugöffnung durchführten. Mittels eines Spineboards (spezielles Rettungsbrett) wurde der Fahrer anschließend aus dem Fahrzeug gerettet und dem Rettungsdienst und Notarzt zur weiteren Versorgung übergeben.
Des Weiteren wurde durch die Feuerwehren die Einsatzstelle großräumig ausgeleuchtet, den Brandschutz sichergestellt, auslaufende Betriebsmittel gebunden und eine Verkehrsabsicherung durchgeführt.
Einsatzleiter Florian Fleckenstein (Stv. Kommandant FF Bessenbach) konnte auf 30 Einsatzkräfte und sechs Fahrzeugen zurückgreifen. Der Rettungsdienst war mit einem Rettungswagen und einem Notarzt vor Ort. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen.
Die BAB3 war während der Rettungsmaßnahmen für eine Stunde voll gesperrt. Anschließend konnte der Verkehr an der Unfallstelle vorbeigeleitet werden.
Fotos: FF Bessenbach / FF Waldaschaff